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Kooperations­vereinbarung nach niederländischem Recht

Die Gründung einer Kooperationsvereinbarung nach niederländischem Recht

Das Gesellschaftsrecht in den Niederlanden ist in vielerlei Hinsicht mit dem deutschen Gesellschaftsrecht vergleichbar. Eine Übersicht über die verschiedenen Gesellschaftsformen in den Niederlanden haben wir für Sie in einem anderen Blog über das Gesellschaftsrecht in den Niederlanden zusammengestellt. In diesem Blog soll es jedoch um eine Kooperationsvereinbarung nach niederländischem Recht und die sogenannte vennootschap onder firma (VOF) gehen. Unsere deutschsprachigen Anwälte haben für Sie die wichtigsten Eigenschaften einer Kooperationsvereinbarung nach niederländischem Recht zusammengefasst und informieren Sie gerne über die VOF in den Niederlanden.

Kooperationsvereinbarung (VOF) vergleichbar mit der deutschen OHG

Die niederländische VOF ist in der Regel mit der deutschen OHG (offene Handelsgesellschaft) vergleichbar. Die Vorschriften zur VOF finden Sie in Art. 12 des niederländischen Handelsgesetzbuches (Wetboek van Koophandel). Sie stellt eine besondere Form der sogenannten maatschap (Partnerschaft) dar. Bei beiden Gesellschaftsformen handelt es sich um die Zusammenarbeit bzw. Kooperation zwischen mehrere Personen oder Unternehmern und beide Formen gehören zu den Personengesellschaften nach niederländischem Recht. Die maatschap is am ehesten mit der deutschen GbR vergleichbar. Für weitere Informationen über die maatschap können Sie sich gerne unseren Blog zu Partnerschaftsvereinbarungen in den Niederlanden anschauen. In diesem Blog haben wir für Sie die wichtigsten Eigenschaften einer Partnerschaft sowie die Bedeutung einer Partnerschaftsvereinbarung zusammengefasst.

Bei der VOF geht es um die Zusammenkunft zweier oder mehrerer Personen oder Unternehmern zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Die Mitglieder der VOF führen also gemeinsam einen Betrieb. Der Begriff des Betriebes wird häufig als Abgrenzungspunkt zur Partnerschaft (maatschap)verwendet.

Partnerschaften und Kooperationen in den Niederlanden

Die sogenannte Partnerschaft (maatschap) und die Kooperation (samenwerking, vennootschap onder firma) sind der Zusammenarbeitsformen von Personen bzw. Unternehmern dar. Die Mitglieder bzw. Partner sind bei beiden Formen auch unabhängig voneinander tätig; sie haben aber für die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks eine zusätzliche Unternehmensform gegründet.

In der Praxis ist es jedoch trotzdem häufig schwierig, die maatschap von der VOF zu unterscheiden. Dies liegt insbesondere daran, dass das niederländische Gesetzbuch keine expliziten Vorschriften darüber enthält, wann ein Betrieb genau vorliegt. Vielmehr muss dies durch Auslegung und Interpretation der Tätigkeiten der Gesellschaft ermittelt werden. Insbesondere kann der Gesellschaftsvertrag hilfreich sein, um bestimmen zu können, ob ein Betrieb geführt wird, mit der Folge, dass eine VOF und keine reine Partnerschaft vorliegen würde. Grundsätzlich geht es darum, dass ein Betrieb mehr voraussetzt als eine reine berufliche Zusammenarbeit. In dieser Hinsicht ist es ratsam, sich von einem Anwalt in den Niederlanden beraten zu lassen, um die Gesellschaftsform deutlich voneinander abtrennen zu können. 

Die VOF hat ein eigenes Gesellschaftsvermögen und haftet für ihre Verbindlichkeiten. Neben der VOF selbst können zudem die Gesellschafter in Anspruch genommen werden. Sollte das Vermögen der VOF nicht ausreichen, dann haften die Gesellschafter unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Mitglieder einer VOF schließen regelmäßig eine Kooperationsvereinbarung ab, in der nicht nur das Kapital festgelegt wird, sondern auch beispielsweise die Tätigkeiten der einzelnen Mitglieder vereinbart werden können. Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ist zudem ratsam, um späteren Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen. Unsere deutschsprachigen Anwälte von MAAK Advocaten können Sie bei der Erstellung eines solchen Kooperationsvertrages nach niederländischem Recht gerne unterstützen.

Unterschied zwischen Partnerschaft und Kooperation in den Niederlanden

Obwohl es sich in beiden Fällen um die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer handelt, die bestimmte Kosten oder Ziele miteinander teilen, gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen den beiden Formen: die Kooperation (VOF) ist eine privatrechtliche Unternehmensform und die maatschap nicht. Die Partnerschaft selbst hat nämlich keine eigene Rechtspersönlichkeit. Bei der Partnerschaft kann daher zwar alles schriftlich vereinbart werden, wenn aber die Vereinbarungen nicht eingehalten werden, dann ist jeder Partner dafür verantwortlich. Bei einer Kooperationsvereinbarung nach niederländischem Recht (VOF) ist jedes Mitglied eigenverantwortlich und kann daher sogar direkter Konkurrent des jeweils anderen sein. Sie ist weitestgehend mit der deutschen OHG vergleichbar. Aus diesem Grund sind Partnerschaften häufiger in kleinen „Gruppen“ anzutreffen, um das Haftungsrisiko zu verringern.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Gesellschaftsrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zur Gründung einer Kooperation bzw. VOF nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen bei der Kooperationsvereinbarung nach niederländischem Recht gerne weiter.

Kontaktdaten

Telefon: 31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden