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Irrtum

Irrtum nach niederländischem Recht


Unsere deutschsprachigen Anwälte beraten deutsche Unternehmer sehr häufig bei Themen des Vertragsrechts. Für deutsche Unternehmen mit Aktivitäten auf dem niederländischen Markt oder auch einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden ist Kenntnis des niederländischen Rechts wertvoll. In diesem Blog erläutern die deutschsprachigen Anwälte von MAAK Advocaten was ein Irrtum von Ihnen bzw. Ihres Vertragspartners für den Vertrag und die daraus resultierenden Pflichten bedeutet.

Haben Sie Fragen zu einem bestehenden Vertrag oder beabsichtigen Sie einen Vertrag mit einem niederländischen Geschäftspartner zu schließen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit den Fachanwälten von MAAK Advocaten auf. Unser deutschsprachiges Team bietet viel Erfahrung zum niederländischen Vertragsrecht und berät Sie zudem gern auf Deutsch.

Der Irrtum im niederländischen Vertragsrecht

Im Vertragsrecht wird eine falsche Überzeugung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, dass Ausgangspunkte bzw. Tatsachen wahr seien, als Irrtum bezeichnet. Nach niederländischem Recht kann ein Vertrag, der unter Einfluss eines Irrtums geschlossen wurde und, ohne eine korrekte Beurteilung des Sachverhalts nicht geschlossen worden wäre, angefochten werden. Wir besprechen in diesem Blog drei Gründe, die in einem solchen Falle die Möglichkeit eröffnen einen niederländischen Vertrag anzufechten.

  • Falsche Darstellung: Der Irrtum ist auf Informationen der anderen Partei zurückzuführen (Artikel 6: 228 unter a BW).
  • Nichtinformation: Der Irrtum ist darauf zurückzuführen, dass die andere Partei Informationen verschwiegen hat, die angesichts dessen, was sie über den Irrtum wusste oder hätte wissen müssen, hätten offengelegt werden müssen (Artikel 6: 228 unter b BW)
  • Gegenseitiger Irrtum: Beide Parteien stützten sich beim Abschluss der Vereinbarung auf dieselbe irrtümliche Annahme (Artikel 6:228 unter c BW).

Unter bestimmten Umständen kann eine Partei dazu verpflichtet sein, für die andere Partei relevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Das setzt wiederum die Verpflichtung der irrenden Partei außer Kraft, die Tatsachen von sich aus zu untersuchen. Möchten Sie sichergehen, ob Sie tatsächlich einen niederländischen Vertrag aufgrund eines Irrtums anfechten können? Unsere deutschsprachigen Anwälte beraten Sie bei Fragen über Ihren Vertrag oder bestimmter Klauseln gerne. Darüber hinaus können wir für Sie feststellen, welches Recht – z.B. deutsches oder niederländisches – auf Ihren Vertrag Anwendung findet und – falls gewünscht – welches niederländische Gericht zuständig ist. Unsere deutschsprachigen Anwälte stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

Anfechtung eines Vertrags nach niederländischem Recht

Falls Sie in der Situation sind, dass Sie aufgrund eines Irrtums in Bezug auf essentielle Punkte und/oder Tatsachen eines Vertrags einen Vertrag nach niederländischem Recht anfechten möchten, beraten Sie unsere niederländischen Anwälte gerne. Es gilt hierbei zu beachten, dass die irrende Partei nach niederländischem Recht einen Vertrag nicht anfechten kann, wenn sie das Risiko des Irrtums selbst zu tragen hat. Die Anfechtung aufgrund eines Irrtums über zukünftige Ereignisse ist zudem ausgeschlossen.

Folgen der Anfechtung eines Vertrages

Wenn nach niederländischem Recht bei Vertragsabschluss nach Artikel 6:228 BW ein Irrtum vorliegt, kann der Vertrag angefochten werden. Die Folge dieser Anfechtung ist die Rückabwicklung der bereits ausgeführten Leistungen. Wichtig ist, dass der Vertrag trotz Irrtums bestehen bleibt, wenn dieser durch den Irrenden nicht angefochten wird.

Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden beraten Sie gerne über die Möglichkeiten einen Vertrag nach niederländischem Recht anzufechten. Gerne erarbeiten wir diesbezüglich eine maßgeschneiderte Strategie, die zu Ihrem Unternehmen, Ihren Interessen und Zielen passt.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Irrtum

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung bei der Anfechtung von Verträgen nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

MAAK Advocaten mit Sitz in Amsterdam, unterstützt Sie bei allen Vertragsfragen mit holländischen Geschäftspartnern.

MAAK Advocaten – niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Telefon:  +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl