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Höhere Gewalt nach niederländischem Recht

Höhere Gewalt Niederlande

Auch nach niederländischem Recht gilt der Ausgangspunkt, dass geschlossene Vereinbarungen eingehalten werden müssen. Pacta sunt servanda gilt daher auch nach niederländischem Recht. Falls eine Vertragsverletzung vorliegt, hat der Gläubiger natürlich auch nach niederländischem Recht entsprechende Rechtsmittel. Allerdings kann auch die Situation entstehen, dass eine Partei zwar den Vertrag verletzt, aber ihr dies nicht zugerechnet werden kann. Höhere Gewalt ist davon ein Beispeil (Force Majeure). Unsere deutschsprachigen Anwälte in Amsterdam haben umfangreiche Erfahrung bei vertragsrechtlichen Fragen im B2B Bereich, insbesondere in grenzüberschreitenden Situationen.

Was bedeutet höhere Gewalt nach niederländischem Recht im rechtlichen Kontext?

Höhere Gewalt nach niederländischem Recht bezieht sich im juristischen Kontext auf Situationen, in denen ein Verzug nicht auf den Schuldner zurückgeführt werden kann. Dies ist in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) geregelt. Nach diesem Artikel kann ein Mangel dem Schuldner nicht angelastet werden, wenn er weder auf sein Verschulden zurückzuführen ist, noch nach dem Gesetz, dem Rechtsakt oder der allgemein anerkannten Praxis auf seine Rechnung geht.

Höhere Gewalt ist nach niederländischem Recht durch außergewöhnliche und unvorhergesehene Umstände gekennzeichnet, die vom Willen der Partei, die sich darauf beruft, unabhängig sind und deren Folgen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindert werden konnten. Beispiele für solche Umstände können Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien oder staatliche Maßnahmen sein, die die Erfüllung einer Verpflichtung unmöglich machen. Es obliegt dem Schuldner, höhere Gewalt zu beweisen. Das bedeutet, dass er nachweisen muss, dass das Versäumnis nicht ihm zuzuschreiben ist und dass er alle angemessenen Vorkehrungen getroffen hat, um die Folgen zu vermeiden.

Ein Anspruch auf höhere Gewalt nach niederländischem Recht (force majeure) kann auch durch vertragliche Bestimmungen eingeschränkt oder erweitert werden. Die Parteien können in ihrem Vertrag bestimmte Umstände festlegen, die als höhere Gewalt gelten oder nicht. In der Rechtsprechung gibt es mehrere Urteile, die die Bedeutung der höheren Gewalt unterstreichen. So ist die Einrede der höheren Gewalt wahrscheinlich, wenn der Schuldner durch die Erfüllung der Verpflichtung sich selbst oder seine Familie einer Gefahr für Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit oder Lebensunterhalt aussetzen würde. Auch die Verweigerung aus Gewissensgründen kann unter Umständen höhere Gewalt darstellen, doch wird dies nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen der Fall sein.

Konsequenz eines gerechtfertigten Falles von höherer Gewalt in Holland

Konsequenz eines gerechtfertigten Falles von höherer Gewalt ist nach niederländischem Recht, dass der Schuldner an den Gläubiger prinzipiell keinen Schadensersatz für die Vertragsverletzung leisten muss und der Schuldner unter Umständen sogar den Vertrag auflösen kann.

Unsere niederländischen Anwälte erläutern in diesem Beitrag, was nach niederländischem Recht unter höherer Gewalt verstanden wird, wann ein solcher Fall vorliegt, wie eine Partei sich darauf berufen kann und, welche Folgen eine erfolgreiche Berufung auf höhere Gewalt hat.

Was bedeutet höhere Gewalt in Holland?

Bevor eine Partei nach niederländischem Recht Rechtsmittel hinsichtlich einer Vertragsverletzung zur Verfügung hat (z.B. Forderung auf Schadensersatz), muss zunächst eine Nichterfüllung bzw. Vertragsverletzung der anderen Partei vorliegen. Diese Vertragsverletzung muss dem Schuldner zuzurechnen sein. Besteht eine Vertragsverletzung, die dem Schuldner nicht zuzurechnen ist bzw., die nicht in seinem Einflussbereich liegt, liegt ein Fall von höherer Gewalt vor.

Bei einem gerechtfertigten Fall von höherer Gewalt kann die Vertragsverletzung dem Schuldner daher nicht zugerechnet werden. Das heißt, die Nichterfüllung ist nicht auf die Schuld des Schuldners zurückzuführen und liegt auch nach niederländischem Gesetz, nach einem Rechtsakt oder nach der Verkehrsauffassung nicht im Risikobereich des Schuldners. Unsere niederländischen Anwälte werden diese Einzelfälle in diesem Beitrag näher erläutern.

Nach niederländischem Recht gilt zu beachten, dass sich ein Schuldner nicht auf höhere Gewalt berufen kann, wenn er zur Erfüllung des Vertrags eine Sache verwendet, die dafür nicht geeignet ist. Dies liegt im Verantwortungsbereich des Schuldners und stellt daher eine zurechenbare Nichterfüllung dar.

Zudem muss beachtet werden, dass eine Berufung auf höhere Gewalt nach niederländischem Recht in nahezu allen Fällen abgewiesen wird, wenn die Erfüllung der Vereinbarung noch immer möglich ist. Die Erfüllung würde dann zwar mit den entsprechenden Konsequenzen zu spät erfolgen, müsste aber durch den Schuldner noch erfolgen.

Nach niederländischem Recht wird auf Basis aller Umstände des Einzelfalls beurteilt, ob ein Fall von höherer Gewalt vorliegt. Es besteht daher nach niederländischem Recht keine eindeutige Leitlinie für die Beurteilung von höherer Gewalt. Unsere deutschsprachigen Anwälte empfehlen daher, sich im konkreten Einzelfall rechtsanwaltlich zu beraten.

force majeure in den Niederlanden

Nach niederländischem Recht liegt keine höhere Gewalt vor, wenn die Nichterfüllung im Verantwortungsbereich des Schuldners liegt und diesem daher zuzurechnen ist. In diesem Fall stehen dem Gläubiger die entsprechenden Rechtsmittel zur Verfügung.

Auch in Fällen, in denen die Nichterfüllung nicht die Schuld des Schuldners ist, liegt nicht immer ein Fall von höherer Gewalt vor. Nach niederländischem Recht ist ein Beispiel, wenn ein Schuldner Erfüllungsgehilfen oder Sachen zur Erfüllung einer Vereinbarung setzt, die z.B. Schaden verursacht haben. Zwar hat in dieser Situation der Schuldner den Schaden nicht selbst verursacht, aber er haftet für die Sachen bzw. Erfüllungsgehilfen, die er verwendet bzw. einschaltet. Der Schuldner kann sich daher nicht auf höhere Gewalt berufen.

Kein Fall von höherer Gewalt – Verkehrsauffassung

Verkehrsauffassungen nach niederländischem Recht, sind die allgemein akzeptierten Auffassungen in einem spezifischen Fall. Wenn eine Situation nach den Verkehrsauffassungen im Verantwortungsbereich des Schuldners liegt, kann sich der Schuldner nicht auf höhere Gewalt berufen.  

Solche Situationen können z.B. entstehen, wenn der Schuldner den Grund der Nichterfüllung vorab vorhersehen konnte bzw. vorhersehen hätte müssen, die Vereinbarung aber dennoch geschlossen hat. Auch Fälle von z.B. finanziellen Problemen oder Streiks liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Schuldners und verhindern daher eine erfolgreiche Berufung auf höhere Gewalt.  

Kein Fall von höherer Gewalt – Vertragsinhalt

Gerade zwischen professionellen Parteien im Geschäftsverkehr ist der Vertragsinhalt wichtig für die Frage, ob ein gerechtfertigter Fall von höherer Gewalt vorliegt. Falls z.B. in einem Vertrag die Lieferung ausdrücklich garantiert wird, aber diese nicht stattfindet, gibt es nach niederländischem Recht wenig Spielraum für eine erfolgreiche Berufung auf höhere Gewalt.

Definition von höherer Gewalt im niederländischen Vertrag

Nach niederländischem Recht können Parteien im Vertrag näher vereinbaren, wann ein Fall von höherer Gewalt vorliegt und, welche Konsequenzen ein solcher Fall hat. Gerade im Geschäftsbetrieb kann dies für die erforderliche Rechtssicherheit sorgen.

Parteien können z.B. vereinbaren, dass ein Stromausfall beim Schuldner zu einem Fall von höherer Gewalt führt, oder eben gerade nicht. Wie besprochen ist die Konsequenz eines gerechtfertigten Falles von höherer Gewalt, dass der Gläubiger trotz Vertragsverletzung des Schuldners keinen Anspruch auf Schadensersatz hat und der Schuldner den Vertrag unter Umständen sogar auflösen kann. Parteien können zudem im Vertrag näher definieren, wie die Parteien in einer Situation von vermeintlicher höherer Gewalt handeln müssen (z.B. informieren der anderen Partei innerhalb einer bestimmten Frist) und wie lange eine Situation der höheren Gewalt vorliegt, bis der Schuldner bzw. der Gläubiger den Vertrag auflösen kann. Es ist daher essentiell, um über die Klausel über höhere Gewalt während den Vertragsverhandlungen gut nachzudenken.

Zudem gilt zu beachten, dass eine Vertragspartei die eigene Haftung für eine Vertragsverletzung nach niederländischem Recht weitestgehend ausschließen kann, auch wenn kein Fall von höherer Gewalt vorliegt. Diesbezüglich muss der Vertrag daher gut konstruiert und erstellt werden.

Gilt Corona als höhere Gewalt?

Handelsverträge haben oft eine „Force Majeure-Klausel“. Die Force Majeure-Klausel umfasst in der Regel Umstände wie plötzliche Behinderungen und z.B. Transportmangel. Epidemien oder Quarantänen können bei der Definition von höherer Gewalt auch einbezogen werden. In der heutigen Situation, in der vertragliche Verpflichtung nicht mehr erfüllt werden können, stellen sich rechtliche Fragen wie z.B., ob Vertragsinhalte ausgesetzt, Verträge beendet oder neu verhandelt werden sollen. Zudem stellt sich die Frage, ob sich eine Partei auf einen Fall von Force Majeure berufen kann, so dass eventuelle Schadensersatzansprüche der anderen Partei abgewehrt werden können.

Das niederländische Recht kennt einen Korrekturmechanismus in der ergänzenden und einschränkenden Wirkung des Grundsatzes von Treu und Glauben, um z.B. nicht vertraglich geregelte Lücken in Verträgen zu schließen und für eine Situation unangemessene Vereinbarungen in ihrer Wirkung zu beschränken. Treu und Glauben kann die Parteien bei unvorhergesehenen Umständen zurück an den Verhandlungstisch zwingen, um neue, passende Vereinbarungen zu treffen. Ob ein Umstand im spezifischen Vertrag unvorhergesehen” ist, bedarf immer einer individuellen Beurteilung des Einzelfalles und kann nicht unter allen Umständen angenommen werden.

Zusammenfassung

Höhere Gewalt nach niederländischem Recht bedeutet, dass einem Schuldner keine Schuld an einer Vertragsverletzung gegeben werden kann bzw. ihm die Vertragsverletzung nicht zuzurechnen ist. Nach niederländischem Recht führt ein gerechtfertigter Fall von höherer Gewalt dazu, dass der Schuldner trotz Vertragsverletzung kein Schadensersatz an den Gläubiger zahlen muss und zudem sogar den Vertrag auflösen kann. Die Hürde für eine gerechtfertigte Situation von höherer Gewalt ist nach niederländischem Recht allerdings hoch.

Wie eine spezifische Situation beurteilt werden muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Falls Sie mit einer Situation von möglicher höherer Gewalt konfrontiert sind, ist es daher zu empfehlen einen niederländischen Anwalt zu konsultieren, so dass beurteilt werden kann, ob tatsächlich ein gerechtfertigter Fall von höherer Gewalt vorliegt. Unsere deutschsprachigen Anwälte in Amsterdam, Holland, helfen Ihnen gerne weiter.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Vertragsrecht

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass höhere Gewalt im rechtlichen Sinne bedeutet, dass ein Verzug dem Schuldner nicht zugerechnet werden kann, wenn er nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und sich seiner Kontrolle entzieht, und dass dies vom Schuldner zu beweisen ist. Vertragliche Bestimmungen können dieses Konzept weiter einschränken oder erweitern.

Wenn Sie Fragen haben oder rechtlichen Beistand benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich an unser sachkundiges und engagiertes Team in unserer niederländischen Anwaltskanzlei MAAK Advocaten zu wenden. Wir sind bestrebt, Ihnen außergewöhnliche juristische Dienstleistungen und eine persönliche Betreuung zu bieten, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Sie können uns über unsere Website, per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Unsere freundlichen und professionellen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und vereinbaren einen Beratungstermin mit einem unserer fachkundigen deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden, zum Beispiel mit einem niederländischen Anwalt für Rechtsstreitigkeiten oder einem Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden in Amsterdam. Wir freuen uns auf die Gelegenheit, Ihnen dabei zu helfen, sich in der komplexen Rechtslandschaft zurechtzufinden und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.

Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger: Deutschsprachiger niederländischer Rechtsanwalt

Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
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