Die Diskussion über die Haftung der Vertragsparteien in den Niederlanden wird bei Vertragsverhandlung regelmäßig geführt. Das Interesse der Parteien ist diesbezüglich oftmals gegensätzlich. Die eine Partei möchte, dass die andere Partei vollumfänglich haftet, die andere möchte gerade die eigene Haftung beschränken bzw. sogar ausschließen. Unsere deutschsprachigen Anwälte unterstützen Mandanten häufig bei dieser Diskussion. In diesem Beitrag erläutern unsere niederländischen Anwälte die Möglichkeiten einer Haftungsbeschränkung und eines Haftungsausschlusses in Verträgen nach niederländischem Recht. Der Haftungsausschluss in den Niederlanden ist möglicherweise nicht derselbe wie in Deutschland.
Haftungsausschluss nach niederländischem Recht
Unsere niederländischen Anwälte erläutern in diesem Beitrag das Thema des Haftungsausschlusses als weitreichendste Form der Haftungsbeschränkung und besprechen, was eine Haftungsklausel nach niederländischem Recht ist, wie ein Haftungsausschluss nach niederländischem Recht zustande kommt und wie diese gegenüber Unternehmern und Privatpersonen rechtsgültig vereinbart werden kann.
ausschluss der haftung in Holland
Eine Haftungsausschlussklausel schließt eine nach dem niederländischen Gesetz bestehende Haftung aus. Diese Haftung kann im Vertragsverhältnis z.B. durch die Lieferung fehlerhafter Ware (Vertragsverletzung), aber auch z.B. aus unerlaubter Handlung entstehen.
Nach niederländischem Recht ist es essentiell, dass eine solche Haftungsausschlussklausel sowohl rechtsgültig vereinbart als auch juristisch korrekt formuliert ist. Der Haftungsausschluss mit einer Haftungsausschlussklausel unterliegt nach niederländischem Recht zudem gesetzlichen Bestimmungen. Zunächst einmal muss die andere Vertragspartei mit der Entlastungsklausel bekannt sein. Nach niederländischem Recht ist es nicht möglich, eine andere Partei, ohne deren Zustimmung an eine solche Haftungsausschlussklausel zu binden. Wenn die Entlastungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen ist, ist es wichtig, dass die AGB von der anderen Partei akzeptiert worden sind.
Inhaltlich darf der Haftungsausschluss nicht gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Wenn dies der Fall ist, ist die entsprechende Haftungsausschlussklausel nichtig. Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit verursacht wurden, können z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen niemals ausgeschlossen werden. Jeder, der unter diesen Umständen Schaden verursacht, ist auch immer für diesen Schaden haftbar.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Einschränkungen gibt es auch Einschränkungen bei der Gültigkeit der Haftungsausschlussklausel, die auf niederländische Rechtsprechung basiert sind. So kann eine Haftungsausschlussklausel unwirksam sein, wenn diese unter den entsprechenden Umständen die andere Partei unangemessen und unakzeptabel belastet bzw. gegen den Grundsatz von Treu und Glauben / des redlichen Geschäftsverkehrs verstößt.
Falls bei einem dieser Schritte ein Fehler unterläuft, ist die Haftungsausschlussklausel nicht (oder nicht vollständig) rechtsgültig vereinbart. Die Konsequenz ist, dass die Haftung der Partei, die sich auf die Klausel berufen möchte, nicht ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die gesetzliche Haftung nach niederländischem Recht vollumfänglich greift.
Haftungsausschlussklauseln in den Niederlanden
Bei der Prüfung der Frage, ob eine Haftungsausschlussklausel in den Niederlanden rechtsgültig vereinbart und wirksam ist, müssen alle Umstände des Einzelfalles beachtet werden. So ist es z.B. relevant, ob eine Haftungsausschlussklausel Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Falls dies so ist, ist das Risiko, dass die Haftungsausschlussklausel ungültig ist höher, als wenn diese im Vertrag zwischen den Parteien nach Verhandlung vereinbart wurde. Zudem ist relevant, ob es sich um ein Verbrauchgeschäft handelt und, welchen Umfang die Gegenleistung der anderen Partei hat.
Gültigkeit von Haftungsausschlussklauseln nach niederländischem Recht
Für den Fall, dass eine Haftungsausschlussklausel mit einer Privatperson vereinbart wird, sind die Bedingungen nach niederländischem Recht, um eine rechtsgültige Klausel zu vereinbaren, strenger als für eine Vereinbarung zwischen zwei Unternehmer.
Auch für den Fall, dass die Haftungsausschlussklausel in der Vereinbarung mit einer Privatperson in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart wird, ist das Risiko einer ungültigen Klausel höher. Das niederländische Gesetz hat zu diesem Zweck eine Liste erstellt, in der Bestimmungen in AGB aufgenommen sind, die Verbraucher unredlich schwer belasten du daher nichtig sind. Zwar kann der Unternehmer, der sich in dieser Situation auf seine AGB beruft, Gegenbeweis liefern, allerdings ist dies nach niederländischem Recht sehr schwierig.
Haftungsausschlussbedingungen in Holland
Falls eine Partei die eigene Haftung vollständig ausschließen möchte, ist dies nach niederländischem Recht grundsätzlich möglich oft nicht gültig. Es ist dabei aber wichtig, dass die Haftungsausschlussklausel in Holland sowohl rechtsgültig vereinbart als auch inhaltlich korrekt formuliert wird. Da die Interessen in solchen Situationen oft schwerwiegend sind, ist es ratsam einen niederländischen Anwalt zu konsultieren, der bei der Verwendung von Haftungsausschlussklauseln nach niederländischem Recht unterstützt. Dies gilt bei Vertragsverhandlungen, aber sicherlich, wenn Haftungsausschlussklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden sollen.
Unsere deutschsprachigen Anwälte unterstützen Sie auch, wenn die andere Partei sich auf eine Haftungsausschlussklausel beruft bzw. wenn Sie sich auf Basis eines bestehenden Vertrages selbst auf eine Haftungsausschlussklausel berufen wollen. Unsere niederländischen Anwälte verfügen über weitreichende Erfahrung bei der Beurteilung der Situation und Ihrer Rechtslagen.
Niederländischer Anwalt spezialisiert auf Haftungsausschluss
Eine Haftungsausschlussklausel bietet nach niederländischem Recht die rechtliche Möglichkeit, die zivilrechtliche Haftung auszuschließen. Bei der Verwendung von solchen Haftungsausschlussklauseln gibt es allerdings viele Details zu beachten, da solche Haftungsausschlussklauseln einer Reihe von gesetzlichen Regelungen unterliegen. Auch die niederländische Rechtsprechung hat eine Reihe von Regelungen herausgebildet. Nach niederländischem Recht gilt zudem zu beachten, dass die Verwendung von Klauseln für einen vollständigen Haftungsausschluss nicht immer möglich ist.
Wenn Sie Fragen zur Verwendung bzw. Formulierung von Haftungsausschlussklauseln haben, sollten Sie einen niederländischen Anwalt konsultieren. Dies gilt sowohl, wenn Sie eine Haftungsausschlussklausel in Verträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen aufnehmen wollen, aber sicherlich auch, wenn Sie sich darauf berufen müssen oder wenn Sie durch die andere Partei mit einer solchen Haftungsausschlussklausel konfrontiert werden.
Niederländischer Fachanwalt für Haftungsrecht
Haben Sie Fragen zur Haftungsausschluss in den Niederlanden, zum niederländischen Vertragsrecht oder Haftungsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung über den Haftungsauschluss bzw. die Haftungsbeschränkung nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.
MAAK Advocaten – niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam.
Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Anwalt für Haftungsrecht in Holland.