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Haftung des Arbeitgebers in den Niederlanden

Haftung des Arbeitsgeber in den Niederlanden

MAAK Anwälte in den Niederlanden hat festgestellt, dass viele im Rahmen der Produktion tätige Unternehmen vor Herausforderungen im Bereich der Arbeitsschutzgesetzgebung und der damit verbundenen Haftungsfragen des Arbeitsgebers in den Niederlanden stehen. Wie kann ich etwaige Risiken abdecken? Wie verhalte ich mich im Falle eines Arbeitsunfalls? Wie kommuniziere ich mit der Aufsichtsbehörde in den Niederlanden? Die Juristen und Haftpflichtanwälte in den Niederlanden bei MAAK Anwälte in den Niederlanden helfen den Akteuren der Fertigungsindustrie bei diesen Fragen. Die vergangene Woche stand ganz im Zeichen des Arbeitnehmers. Der 28. April ist der „Tag der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz“, der auf die Sicherheit am Arbeitsplatz aufmerksam macht. MAAK erörtert die wichtigsten Erkenntnisse für die Fertigungsindustrie über die Haftung des Arbeitgebers in den Niederlanden.

Der 28. April ist auch der Tag der Arbeitergedenkstätte, an dem der Opfer von Arbeitsunfällen gedacht wird. Der 1. Mai ist der Tag der Arbeit, an dem es – kurz zusammengefasst – um faire Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen geht. Ein Grund mehr für uns, die Feder in die Hand zu nehmen und noch einmal zu erläutern, was von Arbeitgebern auf Grundlage des Gesetzes über Arbeitsbedingungen (Arbowet) und der Verordnungen über Arbeitsbedingungen erwartet wird.

In dem Gesetz über Arbeitsbedingungen ist das Recht der Arbeitnehmer auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz verankert. Die Hauptverantwortung für die Einrichtung eines solchen Arbeitsplatzes liegt beim Arbeitgeber selbst. Er ist verpflichtet, eine Gesundheits- und Sicherheitspolitik zu betreiben, die auf den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer abzielt. Dies gilt für Angestellte, aber auch für Selbstständige, Zeitarbeiter und Auszubildende.

WIE LAUTET DIE DEFINITION VON ARBEITGEBERHAFTUNG?

Unter Arbeitgeberhaftung versteht man die Haftung für den Schaden, den ein Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit erleidet. Artikel 7:658 BW stellt insoweit die wesentliche Vorschrift dar.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Räumlichkeiten, Geräte und Werkzeuge, in denen oder mit denen der Arbeitnehmer die Arbeit verrichtet, so einzurichten und instand zu halten sowie Maßnahmen zu treffen und Anweisungen zur Ausführung der Arbeit zu erteilen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer bei der Ausführung der Arbeit Schäden erleiden.

Grundsätze der Arbeitsbedingungen

Das Gesetz über die Arbeitsbedingungen verlangt in erster Linie eine solide Regelung der Arbeitsbedingungen. Ziel ist es, dass der Arbeitgeber die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer in allen mit der Arbeit verbundenen Aspekten gewährleistet.

Risikoinventarisierung und -bewertung (RI&E)

Zunächst hat eine Aufstellung der mit der Arbeit verbundenen Risiken zu erfolgen. Das Gesetz über die Arbeitsbedingungen sieht eine Verpflichtung von Arbeitgebern vor, eine schriftliche RI&E auszuarbeiten. Die RI&E beschreibt die mit den Arbeiten verbundenen Risiken und formuliert Kontrollmaßnahmen zur Begrenzung der ermittelten Risiken.

Der Arbeitgeber muss dabei eine Delegation von Arbeitnehmern in das Verfahren einbeziehen. In der Regel muss der Arbeitgeber bei der Beurteilung der RI&E von einem Experten für Sicherheit und Gesundheitsschutz unterstützt werden. Für Unternehmen mit weniger als 26 Beschäftigten ist die Unterstützung durch einen Experten für Sicherheit und Gesundheitsschutz unter bestimmten Bedingungen nicht erforderlich.

Bei der Festlegung von Maßnahmen zur Verringerung der ermittelten Risiken muss der Arbeitgeber berücksichtigen, dass es eine gesetzlich vorgeschriebene Abfolge von Präventionsmaßnahmen gibt. Nur wenn eine „höhere“ Maßnahme nicht möglich ist oder vom Arbeitgeber nicht verlangt werden kann, ist eine „niedrigere“ Maßnahme ausreichend. Die Kontrollmaßnahmen sollten in dieser Reihenfolge durchgeführt werden:

  • Gefahren an der Quelle bekämpfen
  • kollektive Schutzmaßnahmen ergreifen
  • individuelle Schutzmaßnahmen ergreifen
  • persönliche Schutzausrüstung bereitstellen

Auf der Grundlage der RI&E wird in der Regel ein Aktionsplan erstellt, auf dessen Grundlage die Gesundheits- und Sicherheitspolitik im Unternehmen umgesetzt wird.

Da die Einhaltung der Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine ständige Verpflichtung darstellt, ist eine regelmäßige Bewertung und Anpassung der Politik erforderlich.

Unterstützung durch Fachkräfte und Experten

Um die arbeitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten, muss der Arbeitgeber von einem oder mehreren Mitarbeitern unterstützt werden, die Experten auf dem Gebiet der Prävention und des Arbeitsschutzes sind. Beispiele sind etwa der „Präventionsbeauftragte“ und das „interne Notfallteam“. Fehlt ein Mitarbeiter mit dem erforderlichen Fachwissen im Unternehmen, muss das fehlende Fachwissen durch externe Experten ersetzt werden. Dazu gehören der „Betriebsarzt“ und ein „Dienst für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ zur Unterstützung kranker Arbeitnehmer.

Es ist wichtig, dass die betroffenen Personen über adäquate Zeugnisse verfügen. Hierin liegt ein entscheidendes Instrument zum Nachweis von Fachwissen.

In Unternehmen mit nicht mehr als 25 Beschäftigten können Arbeitnehmer die Aufgaben des Präventionsbeauftragten selbst wahrnehmen, sofern sie dazu hinreichend qualifiziert sind.

Information und Ausbildung

Ein wichtiges Element stellt außerdem die Information und Schulung der Arbeitnehmer dar. Der Arbeitgeber hat Sorge dafür zu tragen, dass die Arbeitnehmer wirksam über die Arbeit, die damit verbundenen Risiken und die Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken informiert und entsprechend geschult werden. Es ist wichtig, dies nachweisen zu können.

Der Arbeitgeber muss auch für die Einhaltung der Vorschriften sorgen. Wenn Mitarbeiter die Sicherheitsmaßnahmen nicht befolgen, ist ein konsequentes und angemessenes Eingreifen erforderlich, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durchzusetzen.

Weitere Vorschriften

Die Verordnung über die Arbeitsbedingungen (Arbobesluit) und die Regulierung der Arbeitsbedingungen (Arboregeling) enthalten jeweils weitere Vorschriften, die die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers konkreter ausgestalten. Die Themen sind äußerst unterschiedlich und reichen von Sicherheitsanforderungen für Maschinen bis hin zu Monitoreinstellungen.

Darüber hinaus wird die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers durch die anwendbaren NEN-Normen weiter und konkreter definiert. Maschinen, Schutzvorrichtungen, persönliche Schutzausrüstungen, Fahrzeuge und andere Ausrüstungen, die bei der Ausführung der Arbeiten verwendet werden, fallen im Allgemeinen in den Anwendungsbereich spezifischer NEN-Normen.

Der Arbeitsschutzkatalog

Vereinbarungen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes können auch in einem für die Branche erstellten Arbeitsschutzkatalog festgehalten werden. Ein solcher Sicherheits- und Gesundheitsschutzkatalog beschreibt, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gesetzlichen Zielvorgaben für gesundes und sicheres Arbeiten einhalten. Dies kann ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber sein, um ihre Politik der Arbeitsbedingungen zu gestalten.

Erfassung und Meldung von Arbeitsunfällen

Im Falle eines Arbeitsunfalls ist es seitens des Arbeitnehmers wichtig, den Unfall korrekt zu behandeln. Arbeitsunfälle, die zu einer Abwesenheit von mehr als drei Arbeitstagen geführt haben, müssen intern gemeldet werden.

Arbeitsunfälle mit weitreichenden Folgen (Krankenhausaufenthalt, dauerhafte Verletzungen, Tod) müssen vom Arbeitgeber der niederländischen Arbeitsaufsichtsbehörde gemeldet werden. Insoweit gilt zu beachten, dass die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde auch auf anderem Weg Hinweise auf schwere Arbeitsunfälle erhält. Die Nichtmeldung des Unfalls kann für den Arbeitgeber zu einer erheblichen Geldstrafe führen.

Unterstützung bei Arbeitsunfällen

Nach schweren Unfällen gibt es für den Arbeitgeber viel zu tun. In der Regel folgt auf einen schweren Arbeitsunfall eine Untersuchung durch die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde. Maak Advocaten kann Sie bei diesem Prozess unterstützen. Nach der Soforthilfe und Betreuung der übrigen Mitarbeiter ist es ratsam, sich so schnell wie möglich zu melden, denn gerade in den ersten Stunden und Tagen nach dem Arbeitsunfall wird viel von Ihnen verlangt.

SCHADEN DES ARBEITNEHMERS UND HAFTUNG DES ARBEITGEBERS in den Niederlanden

Wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet hat, geht es um den Schaden des Arbeitnehmers und die Haftung des Arbeitgebers. Im Wesentlichen muss zwischen zwei Formen unterschieden werden: der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Haftung. Darüber hinaus kann es zu einer administrativen Strafverfolgung kommen.

ZIVILRECHTLICHE HAFTUNG GEGENÜBER DEM ARBEITNEHMER in Holland

Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer für Schäden, die dieser in Ausübung seiner Tätigkeit erleidet, wenn er seiner Sorgfaltspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer nicht nachgekommen ist (Artikel 7:658 des niederländischen Zivilgesetzbuches). Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er die Sorgfaltspflicht erfüllt hat und deshalb Haftung des Arbeitgebers in den Niederlanden fehlt.

Eine Ausnahme bildet der Fall, dass der Schaden auf ein vorsätzliches oder bewusst fahrlässiges Handeln des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. In der Praxis ist dies jedoch selten der Fall.

Der haftbare Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer den tatsächlich erlittenen Schaden ersetzen. Ein solcher kann sehr erheblich ausfallen. Arbeitgeber sind daher gut beraten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch die Arbeitgeberhaftpflicht abdeckt.

Strafrechtliche Haftung in den Niederlanden

Bei tödlichen Arbeitsunfällen findet eine Untersuchung durch die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde statt, und der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass auch eine strafrechtliche Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft folgen wird.

Der Arbeitgeber – bei dem es sich um eine juristische Person handeln kann – wird in der Regel als Verdächtiger eines Verstoßes gegen Artikel 307 des Strafgesetzbuchs (fahrlässige Tötung) und Artikel 32 des Arbeitsschutzgesetzes (strafbar nach dem Gesetz über Wirtschaftsdelikte) angesehen.  Der Arbeitgeber wird insofern für den Tod des Arbeitnehmers verantwortlich gemacht und dafür, dass er keine Maßnahmen ergriffen hat, um die mit der Arbeit verbundenen Risiken und Gefahren zu vermeiden oder zu begrenzen.

Sollte die Staatsanwaltschaft zu der Ansicht gelangen, dass die Tatsachen und Beweise eine Strafverfolgung rechtfertigen, wird der Fall in der Regel vor Gericht gebracht.

Die Rechtsprechung zeigt, dass Arbeitgeber in den entsprechenden Fällen in der Regel keine vollständige RI&E durchgeführt haben, dass die Arbeitnehmer nicht ausreichend informiert worden waren, dass die Überwachung durch den Arbeitgeber unzureichend war und dass die verwendeten Materialien nicht den an sie gestellten Anforderungen entsprachen.

Hält das Gericht die Straftat für erwiesen, wird eine Strafe verhängt. Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um eine juristische Person, so fällt diese in der Regel in Form einer hohen Geldstrafe aus.

Auch Arbeitsunfälle ohne tödliche Folgen können strafrechtlich verfolgt werden und zur Haftung des Arbeitgebers in den Niederlanden führen. In bestimmten „leichteren“ Fällen kann es vorkommen, dass die Staatsanwaltschaft selbst das Strafverfahren einstellt, indem sie einen Strafbefehl vorschlägt. In diesem Fall wird durch die Annahme der Strafe die Schuld festgestellt.

In der Praxis führt ein nicht tödlicher Arbeitsunfall mit leichten Verletzungen in der Regel nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Dies ist in der Durchführungsanweisung zum Arbeitsschutzgesetz näher geregelt. Fällt der Arbeitsunfall in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, folgen regelmäßig ein Bußgeld der niederländischen Arbeitsaufsichtsbehörde und eine zivilrechtliche Haftung.

Ordnungsgeld und vorläufige Vollstreckung in den Niederlanden

Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde kann sowohl ohne als auch nach einem Unfall Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet hat und dies zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass der Arbeitgeber die Rechtsvorschriften über die Arbeitsbedingungen nicht eingehalten hat, ist steht der Regel eine Haftung des Arbeitgebers in den Niederlanden fest und ist Bußgeld das Mittel der Wahl. Wenn die niederländische Aufsichtsbehörde für Sicherheit und Gesundheitsschutz präventiv tätig wird, entscheidet sie sich häufig für eine Verwarnung oder eine Strafanzeige, um den Arbeitgeber zur Einhaltung der Rechtsvorschriften über die Arbeitsbedingungen zu veranlassen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde auch ein Bußgeld verhängen.

MARKTÜBERWACHUNG in den Niederlanden

Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde ist in den Niederlanden die Aufsichtsbehörde für die Haftung des Arbeitgebers in den Niederlanden und Einhaltung der Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Ermittlungsbehörde bei Arbeitsunfällen. Für einige Aspekte und Arbeitsplätze sind andere Vorgesetzte (mit-)zuständig. Sollten Sie als Unternehmen mit einer Vollstreckung durch die Aufsichtsbehörde konfrontiert werden, stehen Ihnen unsere Anwälte gerne mit Rat und Tat zur Seite.

RECHTSANWALT in den Niederlanden, DER AUF DIE RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE ARBEITSBEDINGUNGEN UND DIE ARBEITGEBERHAFTUNG SPEZIALISIERT IST

Haben Sie eine Frage zu den Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz oder zur Arbeitgeberhaftung? Hatten Sie mit einem Arbeitsunfall zu tun? Unsere Rechtsanwälte und Juristen für Betriebshaftpflichtrecht in Amsterdam helfen Ihnen gerne weiter mit der möglichen Haftung des Arbeitgebers in den Niederlanden. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
Direct: +31(0)681474665
martin.kruger@maakadvocaten.nl

Martin Kruger

Martin Kruger

Martin Krüger führt als deutschsprachiger niederländischer Rechtsanwalt den German Desk von MAAK. Da Martin selbst in Heidelberg aufgewachsen ist und in den Niederlanden ausgebildet wurde, kennt er die diversen kulturellen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.