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Haftung des Abschlussprüfers

Haftung des Abschlussprüfers in den Niederlanden

Nach geltender Rechtsprechung muss ein Abschlussprüfer die gebotene Sorgfalt walten lassen, die von einem einigermaßen kompetenten und vernünftig handelnden Fachmann erwartet werden kann. Dies betrifft das, was von einem einigermaßen kompetenten Abschlussprüfer im Rahmen der sorgfältigen Erfüllung seiner Pflichten im Hinblick auf die Interessen des Klienten verlangt werden kann. Es kommt dabei jedoch immer auf eine Beurteilung aller Umstände des Einzelfalles an. In diesem Blog informieren Sie unsere deutschen Anwälte über die Haftung des Abschlusssprüfers.

Normen und Standards des Abschlussprüfers in Holland

Relevant für die Frage, ob es sich um einen einigermaßen kompetenten und angemessen handelnden Abschlussprüfer handelt, ist, ob er gemäß den in seinem Beruf allgemein anerkannten Normen und Standards in Holland gehandelt hat und ob seine Arbeit ein irreführendes Bild geschaffen hat. Darüber hinaus ist es wichtig festzustellen, inwieweit das Risiko eines Schadens aufgrund einer Beschädigung der betreffenden Kapitalinteressen des Klienten für den Abschlussprüfer vernünftigerweise vorhersehbar waren und – teilweise – ob er Maßnahmen ergriffen und den Klienten gewarnt hat.

Sorgfaltspflicht des Abschlussprüfers In den Niederlanden

Der Abschlussprüfer unterliegt demnach einer Sorgfaltspflicht. Wenn Sie einen niederländischen Abschlussprüfer einschalten, spricht man im niederländischen Recht von einer Abtretungsvereinbarung. Der Abschlussprüfer ist dann Ihr Auftragnehmer. Gemäß Artikel 7: 401 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs muss Ihr Abschlussprüfer bei der Ausführung seiner Arbeiten „die Sorgfalt eines guten Auftragnehmers“ berücksichtigen. Ihr Abschlussprüfer hat daher eine Sorgfaltspflicht.

Wenn Vereinbarungen schriftlich festgehalten wurden, gibt es in der Regel weniger Streitigkeiten bezüglich der Frage was ursprünglich vereinbart wurde. Ist dies allerdings nicht der Fall, liegt eine mündliche Vereinbarung vor, so muss das Gericht auf der Grundlage dessen, was die Parteien gemeinsam erklärt haben, und der Aussagen und des Verhaltens der anderen Parteien in Übereinstimmung mit der Bedeutung, die sie ihnen unter den gegebenen Umständen gegeben haben und was sie vernünftigerweise voneinander erwarten durften, ableiten um so zu einem Urteil gelangen.

Der Abschlussprüfer genehmigt den Jahresabschluss

Stellen Sie sich vor, es wird festgestellt, dass ein Abschlussprüfer einen Jahresabschluss genehmigt hat, obwohl er weiß, dass dabei große Rückstellungen erfasst wurden. Zum Beispiel weil es eine Forderung gegen das Unternehmen gibt. Die Genehmigung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer kann Konsequenzen für den Abschlussprüfer haben und zur Haftung seinerseits führen.

Haftung des Abschlusssprüfers und Schadensersatz

Wenn Sie vom Abschlussprüfer Schadenersatz verlangen wollen, müssen Sie diesen Anspruch rechtzeitig geltend machen. Wenn Sie dies nicht tun, besteht das Risiko, dass der Anspruch verjährt. Sie müssen zudem rechtzeitig Einspruch einlegen, da sonst Ihre Rechte erlöschen. Unsere niederländischen Anwälte verfügen über umfassende Expertise im Bereich des Haftungsrechts und des niederländischen Verfahrensrechts und können Ihre Position schnell analysieren und Sie auf Deutsch zum Niederländischen Recht beraten.

Pflichterfüllung durch den Abschlussprüfer

Die Schlussfolgerung ist, dass ein Abschlussprüfer seine Aufgabe ordnungsgemäß ausführen muss. Wenn er dies nicht tut, kann er haftbar gemacht werden. Alle Umstände des Falles können dabei eine Rolle spielen und Sie sollten sich daher von Ihrem Anwalt bezüglich einer Strategie beraten lassen.

Rechtsschutzversicherung – Partner Niederlande

Wenn Ihr Versicherungsnehmer sich mit einer rechtlichen Auseinandersetzung  mit einem Abschlussprüfer in den Niederlanden konfrontiert sieht, können die Fachanwälte Haftungsrecht Sie und Ihren Kunden, effizient und kompetent auf Deutsch zum niederländischen Recht beraten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit MAAK Advocaten auf.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf der Haftung des Abschlusssprüfers

Haben Sie Fragen zum Thema Haftung des Abschlusssprüfers, Gesellschafterstreitigkeiten in den Niederlanden oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Haftungsrecht  und im Speziellen zur Haftung eines Abschlussprüfers nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

Niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Unsere niederländischen, deutschsprachigen Fachanwälte sind in Amsterdam erreichbar unter den folgenden Kontaktdaten:

Telefon:  +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden