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Gründung einer niederlassung in den niederlanden

Einrichtung eines Unternehmens

Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden erhalten häufig die Frage, wie ein Unternehmen in den Niederlanden gegründet werden kann und worauf dabei geachtet werden muss. Obwohl die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem niederländischen Gesellschaftsrecht überschaubar sind, gibt es einige Punkte, auf die Sie bei der Gründung einer Niederlassung in den Niederlanden achten sollten. In diesem Blog informieren unsere  deutschsprachigen niederländischen Anwälte insbesondere über die Einrichtung eines Unternehmens.

Das Handelsregister und niederlassung in den niederlanden

Die niederländische Handelskammer wird auch Kamer van Koophandel (KvK) genannt. Ihr Handelsregister enthält ebenso wie in Deutschland die in den Niederlanden registrierten Unternehmen, die öffentlich einsehbar sind. Genauso wie in Deutschland können also auch in den Niederlanden Handelsregisterauszüge gegen ein Entgelt angefragt werden.

Wenn Sie in den Niederlanden eine Niederlassung gründen möchten, sollten Sie einen deutschsprachigen Anwalt zu Rate ziehen. Es ist verpflichtend, jede Niederlassung im niederländischen Handelsregister einzutragen.

Was ist eine niederländische Bv?

Die B.V. (besloten venootschap) ist der beliebteste Unternehmenstyp in den Niederlanden und stellt das Pendant zur deutschen GmbH dar. Eine B.V. ist also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Im niederländischen Gesetzbuch ist die B.V. in Art. 2:175 BW (Burgerlijk Wetboek) geregelt. Währenddessen das Stammkapital einer GmbH in Deutschland 25.000 € betragen muss, kann in den Niederlanden eine B.V. bereits mit einem Mindeststammkapital von 0,01 € gegründet werden. Die Anforderungen an die Gründung einer B.V. sind damit wesentlich geringer als die einer GmbH in Deutschland. Eine B.V. kann zudem von natürlichen und juristischen Personen gegründet werden.

Die Eintragung einer niederländischen GmbH (‚BV‘) ins niederländische Handelsregister

Im niederländischen Gesellschaftsrecht ist das Eintragungsverfahren einer B.V. (onder Niederlassung in den Niederlanden) ngenau geregelt. Bevor die B.V. eingetragen werden kann, muss die Gründungsurkunde bzw. der Gesellschaftsvertrag von einem Notar beglaubigt werden. Diese Dokumente müssen in niederländischer Sprache erstellt werden und enthalten Angaben zu den Geschäftsführern, den Gesellschaftern, der Firmenadresse und dem Gesellschaftskapital. Zudem sind in dem Gesellschaftsvertrag auch die Tätigkeiten aufzunehmen, die die B.V. beabsichtigt, durchzuführen.

Für die Eintragung müssen Sie also einen Termin bei einem Notar machen. Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht können Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in den Niederlanden gerne unterstützen und während des kompletten Prozesses beraten und die wichtigsten Schritte für Sie übernehmen. Wir arbeiten bereits seit langer Zeit eng mit Notaren zusammen und können Sie daher auch bei der Eintragung Ihres Unternehmens gerne unterstützen.

Was sind wichtige Schritte bei der Eintragung Ihres Unternehmens in holland?

Neben der Beglaubigung der Unterlagen muss (auch bei der Gründung einer Niederlassung in den Niederlanden) zudem der Firmenname „reserviert“ werden, der einzigartig und den gesetzlichen Anforderungen gemäß dem niederländischen Gesetz entsprechen muss. Zudem muss der Gesellschaftsvertrag an das Handelsregister übermittelt werden, da auch Dritte Einsicht in den Vertrag anfordern können. Weitere Schritte sind die Einholung einer Handelsregisternummer in den Niederlanden sowie die Registrierung bei den Steuerbehörden. Damit erhalten Sie die Steueridentifikationsnummer und Umsatzsteuernummer Ihres Unternehmens.

Im Handelsregister werden die Firma, ihr Stammkapital, die Adresse und ihre Geschäftsführer und Bevollmächtigen aufgenommen. Auch Satzungsänderungen, die erst später vorgenommen werden, müssen im Handelsregister eingetragen werden, damit dieses aktuell bleibt. Dritte können dann Auszüge aus dem Handelsregister anfordern, in denen diese Elemente sichtbar sind. Die Gesellschafter sind nur dann ausdrücklich im Handelsregister genannt, wenn es nur einen Alleingesellschafter gibt. Weitere Gesellschafter müssen jedoch nicht eingetragen werden und sind somit auch nicht für Dritte sichtbar.

Zu beachten ist zudem, dass es in den Niederlanden verpflichtend ist, ein Bankkonto für die Registrierung einer B.V. zu eröffnen. Dieses wird jedoch erst nach Handelsregistereintragung benötigt, da die Bankeröffnung dem Zweck dient, den Beginn der Wirtschaftstätigkeit Ihrer Firma nachzuweisen. Sie müssen das Bankkonto jedoch nicht zwingend bei einer niederländischen Bank registrieren. Insbesondere, wenn Sie auch einen Sitz in Deutschland haben, ist es ausreichend, wenn Sie ein Bankkonto bei einer deutschen Bank eröffnen. 

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf deutsche Niederlassungen in den Niederlanden

Haben Sie Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung bezüglich der Eintragung oder Gründung Ihres Unternehmens in den Niederlanden? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

MAAK Advocaten – niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt.