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Geschäftsführer­haftung in den Niederlanden

Als deutscher Unternehmer in Holland ist es ratsam, sich den über die – augenscheinlich kleinen – kulturellen Unterschieden zwischen Deutschland und den Niederlanden bewusst zu sein und zu bedenken, dass sich auch die Gesetzgebung beider Länder in vielerlei Hinsicht unterscheidet. Bei Unstimmigkeiten bei grenzüberschreitenden Unternehmungen und mit niederländischen Vertragspartnern, sind Sie mit der Konsultation eines Fachanwaltes für Corporate Litigation gut beraten. In diesem Blog erklären unsere deutschen Anwälte in Amsterdam, wie die Geschäftsführerhaftung in den Niederlanden funktioniert.

Geschäftsführerhaftung in den Niederlanden | Frequently Asked Questions (FAQ)

Was bedeutet Geschäftsführer Haftung in den Niederlanden?

Ein wichtiger Unterschied zwischen dem deutschen und dem niederländischen Rechtssystem liegt im Gesellschaftsrecht genauer gesagt in der Geschäftsführerhaftung. Im Wesentlichen kann der Geschäftsführer nach deutschem Recht (teilweise)von der Haftung befreit werden zum Bespiel kann im Einzelfall die Haftung des einzelnen Geschäftsführers für Schäden in dem ihm nicht zugewiesenen Ressort beschränkt werden. Vereinbarungen bezüglich der Ressortzuständigkeit können im Übrigen auch lediglich mündlich getroffen worden sein.

Was ist der Unterschied zwischen der niederländischen und der deutschen Geschäftsführerhaftung?

Ein wichtiger Unterschied zwischen dem deutschen und dem niederländischen Rechtssystem liegt im Gesellschaftsrecht genauer gesagt in der Geschäftsführerhaftung. Im Wesentlichen kann der Geschäftsführer nach deutschem Recht (teilweise)von der Haftung befreit werden zum Bespiel kann im Einzelfall die Haftung des einzelnen Geschäftsführers für Schäden in dem ihm nicht zugewiesenen Ressort beschränkt werden. Vereinbarungen bezüglich der Ressortzuständigkeit können im Übrigen auch lediglich mündlich getroffen worden sein.
Ein Gesellschafter haftet nach Deutschem Recht darüberhinaus grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH. Insoweit ist die Haftung beschränkt Darauf kann sich jedoch nicht berufen werden wenn dieser gleichzeitig das Amt des Geschäftsführers inne hat und die damit verbundenen Pflichten vernachlässigt hat.

Wann ist ein Geschäftsführer in den Niederlanden haftbar?

Nach niederländischem Recht kann der Geschäftsführer einer Haftung nicht so leicht entgehen. Damit wiegt die Eigenverantwortlichkeit eines Geschäftsführers nach niederländischem Recht schwerer als nach deutschem Recht. Direktoren innerhalb eines Unternehmens sind weitgehend an den Vor- und Nachteilen des Unternehmens beteiligt. Die Gesellschaft ist eine juristische Person, kann jedoch nicht die tatsächlichen Handlungen innerhalb der Gesellschaft ausführen. Daher sind hauptsächlich die Geschäftsführer für die täglichen Prozesse im Unternehmen verantwortlich. Die Geschäftsführer handeln im Namen der juristischen Person was jedoch nicht bedeutet, dass sie sich im Falle einer Haftung immer hinter der juristischen Person, also dem Unternehmen, verstecken können. Kurz gesagt kann in den Niederlanden zwischen der Haftung des internen Geschäftsführers und der Haftung des externen Geschäftsführers, unterschieden werden, und es gibt verschiedene Grundlagen, auf denen die Haftung jeweils beruhen kann.

Haften grundsätzlich alle Geschäftsführer gesamtschuldnerisch?

Grundsätzlich haften alle Geschäftsführer gesamtschuldnerisch. Dies bedeutet, dass alle Geschäftsführer individuell für den ganzen Schaden angesprochen werden können. Der Geschäftsführer kann davon ausgenommen werden, wenn dieser nachweisen kann, dass der Schaden oder Mangel von ihm sowohl nicht zu vertreten ist als auch, dass er die Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Verhinderung einer finanziellen Schieflage, nicht fahrlässig nachgelassen hat.

Welche Formen der Geschäftsführerhaftung gibt es in den Niederlanden?

Kurz gesagt kann in den Niederlanden zwischen der Haftung des internen Geschäftsführers und der Haftung des externen Geschäftsführers, unterschieden werden, und es gibt verschiedene Grundlagen, auf denen die Haftung jeweils beruhen kann.
• Interne Haftung (2: 9 BW)
• externe Haftung
– Insolvenzhaftung (Artikel 2: 138/2: 148 BW)
– Haftung bei unerlaubter Handlung (6: 162 BW)

Geschäftsführerhaftung und die Eigenverantwortlichkeit

Nach niederländischem Recht kann der Geschäftsführer einer Haftung nicht so leicht entgehen. Damit wiegt die Eigenverantwortlichkeit eines Geschäftsführers nach niederländischem Recht schwerer als nach deutschem Recht. Direktoren innerhalb eines Unternehmens sind weitgehend an den Vor- und Nachteilen des Unternehmens beteiligt. Die Gesellschaft ist eine juristische Person, kann jedoch nicht die tatsächlichen Handlungen innerhalb der Gesellschaft ausführen. Daher sind hauptsächlich die Geschäftsführer für die täglichen Prozesse im Unternehmen verantwortlich. Die Geschäftsführer handeln im Namen der juristischen Person was jedoch nicht bedeutet, dass sie sich im Falle einer Haftung immer hinter der juristischen Person, also dem Unternehmen, verstecken können.

Geschäftsführerhaftung in den Niederlanden: Intern

Mit interner Haftung eines Geschäftsführers ist die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der juristischen Person gemeint. Der Geschäftsführer geht Verpflichtungen gegenüber der juristischen Person ein, und wenn er diese als Geschäftsführer grob verletz, kann der Geschäftsführer auf der Grundlage von Artikel 2: 9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs haftbar gemacht werden.

Misswirtschaft in den Niederlanden

Das Gesetz sieht vor, dass der Geschäftsführer dazu verpflichtet ist, die ihm übertragene Aufgabe gegenüber der juristischen Person ordnungsgemäß auszuführen. Der Geschäftsführer haftet gegenüber der juristischen Person, wenn dem Geschäftsführer begründet ein schwerwiegendes schuldhaftes Verhalten in Bezug auf die Art und Weise seiner Geschäftsführertätigkeit vorgeworfen werden kann. Ob ein schwerwiegendes schuldhaftes Verhalten vorliegt, sollte unter allen Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Untenstehend keine vollständige Liste, aber durch diese Umstände könnte ein schwerwiegendes, schuldhaftes Verhaltens des Geschäftsführers vorliegen.

• Verstoß gegen die Statuten;

• Verstoß des Geschäftsführers gegen seine Sorgfaltspflichten;

• Das Eingehen finanzieller Verpflichtungen, während der Geschäftsführer weiß oder hätte wissen müssen, dass diese höchstwahrscheinlich nicht erfüllt werden können.

Geschäftsführerhaftung in den Niederlanden: extern

Im Falle einer externen Haftung haftet der Geschäftsführer neben der juristischen Person häufig gegenüber Dritten für Schäden die ihnen durch die Handlungen des Geschäftsführers entstehen. Normalerweise haftet der Geschäftsführer gegenüber Dritten nicht, da er durch die Haftung der juristischen Person selbst geschützt ist. Die Haftung der externen Geschäftsführer hebt diesen Schutz jedoch auf und der Geschäftsführer haftet selbst. Kurz gesagt, es können zwei Situationen auftreten.

• Insolvenzhaftung der externen Geschäftsführer;

• Haftung externer Geschäftsführer aufgrund einer rechtswidrigen Handlung.

Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenz

Wenn ein Unternehmen (BV oder NV) Insolvenz anmeldet, kann der Geschäftsführer gemäß Artikel 2: 138/2: 148 BW haftbar gemacht werden. Gläubiger können Ihre Forderungen noch eintreiben, dies ist im Insolvenzfall jedoch nicht mehr möglich. Der Insolvenzverwalter wird daher immer die mögliche Haftung der Geschäftsführer untersuchen. Jeder Geschäftsführer haftet (gesamtschuldnerisch) für die Höhe der Schulden, wenn der Vorstand seine Aufgabe eindeutig nicht ordnungsgemäß erfüllt hat und dies auch eine wichtige Ursache für die Insolvenz ist. Die externe Haftung der Geschäftsführer kann nur vom Insolvenzverwalter und nicht von den Gläubigern selbst geltend gemacht werden.

Wenn Sie sich in den Niederlanden mit einem gesellschaftsrechtlichen Streit und Haftungsansprüchen konfrontiert sehen, helfen die Anwälte von MAAK Advocaten Ihnen gerne weiter. Vor Gericht können wir Sie niederlandeweit vertreten, genau wie vor der Unternehmenskammer in Amsterdam, die sich gleich um die Ecke befindet. Die Beilegung eines Gesellschafterstreites verlangt Erfahrung und Fingerspitzengefühl, will man zu einer befriedigenden Lösung gelangen. Die Anwälte von MAAK Advocaten beraten Sie gerne beim weiteren Vorgehen und erörtern zusammen mit Ihnen die weiteren Schritte um einen Streit unter Aktionären schnellstmöglich beizulegen.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Geschäftsführerhaftung

Haben Sie Fragen zum Thema Gesellschafterstreitigkeiten in den Niederlanden oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zur Geschäftsführerhaftung nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in den Niederlanden helfen Ihnen gerne weiter.

Niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Unsere niederländischen, deutschsprachigen Fachanwälte sind in Amsterdam erreichbar unter den folgenden Kontaktdaten:

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E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden