Zum Inhalt springen

Gesamt­schuldnerische Haftung

Gesamtschuldnerische Haftung nach niederländischem Recht

Auch nach holländischem Recht in den Niederlanden können Unternehmen bzw. Personen selbstverständlich für bestimmtes Verhalten (oder eine bestimmte Unterlassung) haftbar gemacht werden. Beispiele sind z.B. die Haftung bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung. Unternehmen oder Personen können unter Umständen aber auch gesamtschuldnerisch haften (gesamtschuldnerische Haftung : hoofdelijke aansprakelijkheid). Unsere deutschsprachigen Anwälte erörtern in diesem Beitrag den Begriff der gesamtschuldnerischen Haftung nach niederländischem Recht. Unsere niederländischen Anwälte gehen dabei u.a. darauf ein, wann jemand gesamtschuldnerisch haftbar ist und was Sie tun können, wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden.

Bedeutung der gesamtschuldnerischen Haftung

Gesamtschuldnerische Haftung nach niederländischem Recht bedeutet, dass eine Partei für z.B. den gesamten Schaden haftbar ist oder die gesamte Verpflichtung erfüllen muss, obwohl es auch andere Schuldner geben kann. Die Partei, die gesamtschuldnerisch haftbar gemacht wird und z.B. den Schadensersatz an den Gläubiger bezahlt, hat danach ein Rückgriffsrecht gegen die anderen Schuldner und kann damit deren Anteil an der Schuld zurückfordern.

Die gesamtschuldnerische Haftung ist nach niederländischem Recht nicht der allgemeine Ausgangspunkt in Haftungsfragen. Nur in spezifischen Situationen bzw. Vereinbarungen liegt eine gesamtschuldnerische Haftung nach niederländischem Recht vor.

Beispiele für die gesamtschuldnerische Haftung nach Holländischem Recht

Zur Verdeutlichung besprechen wir Beispiele, in denen eine gesamtschuldnerische Haftung nach niederländischem Recht vorliegt:

  • Es ist nach niederländischem Rech möglich, dass vertraglich vereinbart wird, dass eine Partei gesamtschuldnerisch haftet (z.B. über eine Bürgschaft);
  • unteilbare Verpflichtungen, die nicht erfüllt werden, führen ebenfalls zur gesamtschuldnerischen Haftung.
  • Die Geschäftsführer einer Rechtsperson können in bestimmten Fällen gesamtschuldnerisch für die Schulden der Rechtsperson haftbar gemacht werden (Geschäftsführerhaftung);
Anwalt für VERTRAGSRECHT

Unsere niederländischen Anwälte empfehlen: Was können Sie tun, wenn Sie nach niederländischem Recht gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden?

Wenn Sie nach niederländischem Recht laut Gläubiger gesamtschuldnerisch haften sollen, ist immer ratsam zu prüfen, ob tatsächlich eine gesamtschuldnerische Haftung für den fraglichen Anspruch besteht. Natürlich sollte auch geprüft werden, ob überhaupt eine Haftung für den Anspruch besteht und, ob tatsächlich z.B. ein Vertragsbruch oder eine unerlaubte Handlung vorliegt.

Bei Undeutlichkeiten oder Zweifeln sollte ein niederländischer Anwalt konsultiert werden. Eine falsche Entscheidung bzw. eine falsche Strategie können letztlich zu der gefürchteten gesamtschuldnerischen Haftung mit all ihren weitgehenden Folgen führen.

Haftungsrecht | Zusammenfassung

Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass jemand für die Erfüllung einer bestimmten Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger vollständig einsteht, auch wenn es noch andere Schuldner gibt. Der Begriff wird daher verwendet, wenn es andere gibt, die ebenfalls haftbar gemacht werden können (natürliche oder juristische Personen), und umfasst die Haftung für die gesamte Verpflichtung.

Wenn ein Gläubiger versucht, Sie nach niederländischem Recht gesamtschuldnerisch haftbar zu machen, ist es im Allgemeinen ratsam, einen niederländischen Anwalt einzuschalten. Der niederländische Anwalt kann auf der Grundlage des niederländischen Gesetzes und der niederländischen Rechtsprechung beurteilen, ob Sie tatsächlich in der spezifischen Situation haften und, falls ja, ob es sich auch um eine gesamtschuldnerische Haftung handelt. Im Allgemeinen gilt dabei, dass die juristische Prüfung und Ausarbeitung der Strategie zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen sollte, da dann die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss bzw. Verhinderung eines Gerichtsverfahrens am höchsten sind.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Haftungsrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung über die gesamtschuldnerische Haftung nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

MAAK Advocaten NV | niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam.

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ansprechpartner: Martin Krüger (Deutscher Anwalt in den Niederlanden / Partner)