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Franchisevertrag in den Niederlanden

Franchiseverträge nach niederländischem Recht

Die Unternehmensform des Franchisings ist in Deutschland und in den Niederlanden heutzutage gang und gäbe. Franchiseunternehmen sind insbesondere in Großstädte wie Amsterdam kaum noch wegzudenken und stellen für viele Unternehmer eine attraktive Alternative zu einem eigenen Unternehmen dar. In diesem Blog informieren wir Sie über die Merkmale einer Franchise-Vereinbarung und erläutern, was Sie bei einem Franchisevertrag nach niederländischem Recht beachten sollten. Die deutschsprachigen niederländischen Rechtsanwälte von MAAK setzen ihre Erfahrung gezielt ein, um Sie bei Ihren strategischen und kommerziellen Fragestellung zu einem Franchisevertrag in den Niederlanden bestmöglich zu unterstützen.

Was ist Franchise?

Zunächst einmal gibt im niederländischen Recht keine gesetzliche Definition des Franchisings. Der Niederländische Franchise-Verband (NFV) hat jedoch eine allgemein anerkannte Definition entwickelt, mit den Juristen arbeiten. Danach handelt es sich beim Franchising um ein System für den Vertrieb von Produkten und/oder Dienstleistungen und/oder die Nutzung von Technologien, das auf einer engen und dauerhaften Zusammenarbeit zwischen rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen, dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer beruht.

Abschluss einer Franchise-Vereinbarung mit einer niederländischen Partei

Im Wesentlichen ist die Einrichtung eines Franchise-Systems eine Kooperationsform, bei der zwei oder mehrere Unternehmen unter Wahrung ihrer eigenen, rechtlich getrennten Identitäten zusammenarbeiten. Der Franchisegeber ist der Eigentümer des geistigen Eigentums (einschließlich des Geschäfts- und Firmenwerts) eines Unternehmens.

Im Rahmen einer Franchise-Vereinbarung erhält der Franchisenehmer gegen Entgelt eine Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums des Franchisegebers. Vertraglich kann vereinbart werden, dass sich der Franchisenehmer an gewisse Richtlinien und Bedingungen hält, die die Interessen des Franchisegebers wahren sollen. In der Franchisevereinbarung oder im sogenannten Franchisehandbuch werden auch die Verpflichtungen des Franchisegebers festgelegt, wie beispielsweise die kommerzielle oder technische Beratung und Unterstützung.

Franchiseunternehmen in den Niederlanden

Das niederländische Recht enthält keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zum Franchising. Franchising in den Niederlanden fällt daher unter das allgemeine niederländische Vertragsrecht, es sei denn, die Parteien haben sich dafür entschieden, das Recht eines anderen Landes auf ihren Vertrag anzuwenden. Das niederländische Recht regelt zudem keine bestimmte Form bezüglich Franchise; ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich, kann aber in einigen Fällen ratsam sein. Unsere Rechtsanwälte in Amsterdam haben sich durch jahrelange Erfahrung Fachwissen im Vertragsrecht angeeignet und beraten Sie gerne vor dem Abschluss eines Franchisevertrages mit niederländischen Partnern.

Franchisevereinbarungen in den Niederlanden

Franchisevereinbarungen berühren häufig auch andere Rechtsgebiete wie das Recht des geistigen Eigentums, das Schuldrecht, das Mietrecht und das (europäische) Wettbewerbsrecht. Nach niederländischem Recht ist es üblich, dass zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer ein Arbeitsvertrag nach niederländischem Recht auf Grundlage der zwingenden gesetzlichen Vorschriften zustande kommt. Der Franchisegeber erhält eine umfassende und leitende Aufsicht über den Franchisenehmer. In den Niederlanden werden Franchiseverträge in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, also befristet, abgeschlossen.

Franchisevertrag in den Niederlanden: Neues niederländisches Franchisegesetz

Das neue niederländische Franchisegesetz wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Dies hat Konsequenzen für Ihren Franchisevertrag und Ihr Franchise-Handbuch, die Arbeitsmethode und die Prozesse innerhalb Ihres Unternehmens sowie den Einstellungs- und Auswahlprozess. Unsere deutschsprachigen Anwälte können Ihnen helfen, diese anzupassen, um sie mit der neuen Gesetzgebung in Einklang zu bringen.

Das Franchisegesetz konzentriert sich auf vier Teile, die nach Ansicht des Gesetzgebers für ausgewogene Beziehungen wichtig sind:

  1. Die vorvertragliche Phase mit Informationsaustausch
  2. Zwischenzeitliche Änderung eines laufenden Franchisevertrag
  3. Konsultationen zwischen dem Franchisegeber und seinen Franchisenehmern
  4. Beendigung des Franchisevertrags
Haftung Franchisegeber nach niederländischem Recht

Bevor ein Franchisevertrag geschlossen wird, wird der Franchisenehmer üblicherweise wissen wollen, ob das Übernehmen eines Franchiseunternehmens überhaupt rentabel ist und wie die genauen Zahlen aussehen. Allerdings ist der Franchisegeber rechtlich nicht dazu verpflichtet, Informationen über die Rentabilität des Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Unter gewissen Umständen kann der Franchisegeber jedoch haftbar gemacht werden, wenn sich die Zahlen und Daten, die dem Franchisenehmer zur Verfügung gestellt werden, als falsch erweisen. Darüber hinaus folgt aus niederländischer Rechtsprechung, dass der Franchisegeber gegenüber dem Franchisenehmer eine Sorgfaltspflicht hat und daher haftbar gemacht werden kann, wenn er gegen diese Sorgfaltspflicht verstößt.

Unentbehrliche Klauseln für einen Franchisevertrag in den Niederlanden

Wichtige Punkte, die in einem Franchisevertrag Berücksichtigung finden sollten, sind u.a. die Dauer des Vertrages, Vertraulichkeitsklauseln, die Aufnahme einer Wettbewerbsverbotsklausel sowie ein Kündigungsrecht. Unsere Rechtsanwälte in den Niederlanden unterstützen Sie gerne bei dem Abschluss bzw. der Überprüfung Ihres Franchisevertrages- insbesondere in grenzüberschreitenden Sachverhalten. Sprechen Sie uns gerne an!

Fachanwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden

Interessieren Sie sich für ein grenzüberschreitendes Franchiseprojekt in den Niederlanden? Unser Team von Anwälten bestehend aus mehrsprachigen Vertragsrechtsspezialisten unterstützt Sie bei Ihren unternehmerischen Vorhaben in den Niederlanden. Kontaktieren Sie bei Fragen zu Franchising die deutschsprachigen Anwälte in Amsterdam.

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden.