Wenn Sie ein Unternehmen in den Niederlanden gründen wollen, gilt es einige maßgebliche gesetzliche Vorgaben zu beachten. In diesem Beitrag beantworten unsere niederländischen Rechtsanwälte in Amsterdam die wichtigsten Fragen zur Firmengründung in den Niederlanden und ein Überblick über die im Wesentlichen erforderlichen Schritte.
VORAUSSETZUNGEN EINES AUFEBTHALTSRECHTS IN DEN NIEDERLANDEN
Unternehmer, die in den Niederlanden bleiben wollen, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Wenn Sie kein EU-Bürger sind, müssen Sie in der Regel eine befristete und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Vielleicht sind Sie ein innovatives Startup – in diesem Fall können Sie ein Startup-Visum erhalten.
Wenn Sie eine Geschäftstätigkeit in den Niederlanden aufnehmen wollen, müssen Sie außerdem ein Geschäftsbankkonto (IBAN) haben oder beantragen.
WAHL EINER RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN IN DEN NIEDERLANDEN
Als Inhaber eines Unternehmens müssen Sie zunächst eine gesetzliche Rechtsform für Ihr Unternehmen wählen. Diese Rechtsformwahl ist insbesondere von erheblicher Bedeutung für die Frage der Haftung und die Steuerpflichtigkeit des Unternehmens.
Andere ausländische Rechtformen/Unternehmensstrukturen können alternativ als ausländische juristische Person mit kommerziellen Aktivitäten in den Niederlanden registriert werden.
FESTLEGUNG EINES UNTERNEHMENSNAMENS IN DEN NIEDERLANDEN
Als nächstes sollten Sie einen Namen für Ihr Unternehmen festlegen (die sog. Handelsbezeichnung). Einen solchen benötigen Sie, um Ihr Unternehmen im niederländischen Handelsregister anmelden zu können.
REGISTRIERUNG BEI HANDELSKAMMER UND FINANZAMT IN DEN NIEDERLANDEN
Im nächsten Schritt einer Firmengründung in den Niederlanden müssen Sie Ihr Unternehmen bei der niederländischen Handelskammer zum Handelsregister anmelden.
Sobald das Unternehmen entsprechend eingetragen ist, wird die Handelskammer Ihre Informationen an das niederländische Finanzamt („belastingdienst“) weiterleiten. BVs und NVs müssen dabei über einen Notar registriert werden. Diese übernimmt in diesem Fall die Registrierung bei der Handelskammer für Sie.
Wenn Ihr Unternehmen in den Niederlanden tätig ist, jedoch nicht auf Dauer hier gegründet und etabliert werden soll, müssen Sie sich unter Umständen lediglich beim Finanzamt registrieren.
REGISTRIERUNG ALS ARBEITGEBER IN HOLLAND
Wenn Sie vorhaben, Arbeitnehmer zu beschäftigen, müssen Sie sich aus zum Zwecke der Erhebung von Lohnsteuer und Sozialversicherung zunächst beim Finanzamt als Arbeitgeber registrieren lassen.
Im Rahmen des Gründungsprozesses ist es außerdem wichtig, dass Sie über Geschäftsräume oder zumindest eine Adresse in den Niederlanden verfügen, an der Arbeitnehmer und/oder der Geschäftsführer tätig sind. Das Finanzamt prüft nämlich nach der Gründung des Unternehmens und Ihrer Eintragung im Handelsregister, ob sich der Verwaltungssitz des Unternehmens tatsächlich in den Niederlanden befindet.
ERSTELLUNG VON ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NACH NIEDERLÄNDISCHEM RECHT
Allgemeine Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht regeln Ihre Rechte und Pflichten und die Ihrer Kunden. Sie sind nicht verpflichtet, AGB aufzustellen, dies kann jedoch von Vorteil sein. Machen Sie Ihre Kunden auf Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam.
Anwalt für Wirtschaftsrecht in den Niederlanden
Möchten Sie eine BV gründen, haben Sie Fragen zur Firmengründung in den Niederlanden? Benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum niederländischen Recht oder Vertretung in einem Gerichtsverfahren in Holland? Unsere erfahrenen deutschsprachigen niederländischen Fachanwälte für Gesellschaftsrecht in den Niederlanden helfen Ihnen gerne weiter.
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