Viele Unternehmen machen zunehmend Gebrauch von Handelsvertretern und schließen zu diesem Zweck einen Handelsvertretervertrag (auch Agenturvertrag genannt) ab. Der Handelsvertreter verkauft nicht seine eigene Ware auf eigene Rechnung und Gefahr, sondern erhält für einen Teil des von ihm erzielten Umsatzes eine Vergütung vom Auftraggeber (Auftraggeber ist der Verkäufer, in dessen Namen vermittelt wird – z. B. ein Lieferant). In einem Handelsvertretervertrag vereinbaren Sie in der Regel, in welchem Bereich der Handelsvertreter (ausschließlich) tätig werden darf und welche Rechte und Pflichten auf beiden Seiten bestehen.
Anwalt für Handelsvertreterverträge in den Niederlanden
Als Anwalt für Handelsvertreterverträge in den Niederlanden sehe ich oft, dass Vereinbarungen in Handelsvertreterverträgen nicht, nicht richtig oder nicht eindeutig geregelt sind. Manchmal gibt es nur eine mündliche Vereinbarung. Dies kann jedoch Anlass für Streitigkeiten sein und zu Fragen führen wie: Können mehrere Handelsvertreter im gleichen Gebiet tätig sein? Wie hoch ist die Provision für den Handelsvertreter? Ist ein Zugewinnausgleich geschuldet, wenn der Handelsvertreter ausscheidet? Wie lange ist die Kündigungsfrist eines Handelsvertretervertrages? In diesem Artikel werde ich 10 häufig gestellte Fragen aus meiner Praxis beantworten.
Es gibt nach niederländischem Recht keine formalen Anforderungen für das Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages. Der Vertrag kann daher auch mündlich abgeschlossen werden, was jedoch nicht ratsam ist. Das liegt daran, dass es dann schwierig ist, nachzuweisen, was tatsächlich vereinbart worden ist. Darüber hinaus können bestimmte Klauseln nur schriftlich vereinbart werden, z. B. ein Wettbewerbsverbot. Es ist daher ratsam, immer einen schriftlichen Handelsvertretervertrag zu haben. Die folgenden Themen gehören in einen Agenturvertrag:
die Identität der Parteien;
Exklusivität (oder nicht) und das Vertragsgebiet;
wann die Provision fällig wird;
die Höhe und Berechnung der Provision;
die Verpflichtungen sowohl des Handelsvertreters als auch des Auftraggebers;
die Laufzeit des Handelsvertretervertrages und die Kündigungsfrist;
die Wettbewerbsverbotsklausel;
welches Recht anwendbar und welches Gericht im Falle eines Rechtsstreits zuständig ist.
Tipp: Es ist wichtig, diese Vereinbarungen richtig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn z. B. nichts über die Ausschließlichkeit vereinbart ist und der Handelsvertreter der Einzige ist, der im Vertragsgebiet tätig ist, kann eine Vermutung der Ausschließlichkeit angenommen werden. Dies kann sogar bedeuten, dass eine Provision für Verkäufe geschuldet wird, die der Auftraggeber selbst (ohne Einschaltung des Handelsvertreters) getätigt hat.
Ein Handelsvertreter hat grundsätzlich nach niederländischem Recht einen Anspruch auf Provision, wenn während der Laufzeit des Agenturvertrages ein (Kauf-)Vertrag zustande kommt:
wenn der Vertrag durch die Vermittlung des Handelsvertreters zustande gekommen ist;
wenn der Vertrag mit jemandem geschlossen wurde, den er zuvor für einen solchen Vertrag hinzugezogen hatte;
wenn der Vertrag mit einer Person geschlossen wurde, die zum Kundenkreis des dem Handelsvertreter zugewiesenen Gebietes gehört oder dort ansässig ist, es sei denn, es ist ausdrücklich festgelegt, dass der Handelsvertreter in diesem Gebiet kein ausschließliches Recht hat.
Ein Handelsvertreter hat auch dann Anspruch auf Provision, wenn ein Vertrag nach Beendigung des Handelsvertretervertrages zustande kommt, wenn:
der Vertrag im Wesentlichen auf die von ihm während der Laufzeit des Handelsvertretervertrages geleistete Arbeit zurückzuführen ist und innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung dieses Vertrages abgeschlossen wird;
der Handelsvertreter oder Unternehmer den Auftrag des Dritten vor Ablauf des Handelsvertretervertrages erhalten hat.
Bitte beachten Sie, dass die Parteien im Vertrag auch eine abweichende Vereinbarung über den Provisionsanspruch während der Laufzeit des Agenturvertrages treffen können. Dies gilt nicht für den Provisionsanspruch nach Beendigung des Agenturvertrages.
Es ist manchmal schwierig festzustellen, wann ein Vertrag nach niederländischem Recht zwischen dem Auftraggeber und einem Käufer aufgrund der Vermittlung durch den Handelsvertreter tatsächlich zustande gekommen ist. Dies ist jedoch in der Regel für die Frage von Bedeutung, wann eine Provision fällig wird. Der Auftraggeber entscheidet immer selbst, ob er den Vertrag mit dem potentiellen Käufer eingeht oder nicht. Mögliche Zeitpunkte für den Abschluss der Vereinbarung sind:
der Zeitpunkt, zu dem der Handelsvertreter den Auftrag an den Auftraggeber übermittelt;
in dem Moment, in dem der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Käufer erfüllt ist (und der Käufer bezahlt hat). Entscheiden sich die Parteien für diesen Zeitpunkt, muss dies ausdrücklich in den Agenturvertrag aufgenommen werden;
alle Momente, die zwischen den beiden oben genannten Zeiten liegen, zum Beispiel: Auftragsbestätigung vom Auftraggeber an den Dritten und Lieferung der Produkte an den Dritten.
Es gibt keinen Mindest- oder Höchstbetrag für die Provision an den Handelsvertreter in den Niederlanden. Der Betrag kann an den Einkaufspreis oder die Menge der über den Handelsvertreter verkauften Produkte gekoppelt sein. Oft wird ein Prozentsatz vereinbart. Um richtig zu messen, was geschuldet wird, sollten die Parteien vereinbaren, wie der Handelsvertreter sehen kann, welche Kaufverträge abgeschlossen (und bezahlt) worden sind.
Ist ein Handelsvertretervertrag zustande gekommen, der Unternehmer hat ihn aber nicht oder in wesentlich geringerem Umfang genutzt, als er es normalerweise erwartet hätte, hat der Handelsvertreter in den Niederlanden Anspruch auf Vergütung. Bei der Festsetzung der Höhe der Vergütung sind die in der vorangegangenen Periode verdienten Provisionen oder andere Umstände, die sich auf die Höhe der Vergütung auswirken können, zu berücksichtigen.
Die Hauptaufgabe des Handelsvertreters in den Niederlanden besteht darin, an potentielle Käufer heranzutreten und dann beim Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und potentiellem Käufer zu vermitteln. Darüber hinaus hat der Handelsvertreter eine allgemeine Sorgfaltspflicht, zu der es gehört, rechtzeitig und verantwortungsbewusst Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen und den Auftraggeber über die Tätigkeiten im Rahmen der Vertragserfüllung zu informieren.
Die Hauptpflicht des Auftraggebers nach niederländischem Recht ist die Zahlung der Provision. Darüber hinaus hat der Unternehmer alles zu tun, was unter den gegebenen Umständen seinerseits erforderlich ist, um dem Handelsvertreter die Ausführung seiner Tätigkeit zu ermöglichen. Zum Beispiel muss der Auftraggeber alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Erfüllung des Agenturvertrages notwendig sind. Der Auftraggeber muss den Handelsvertreter auch innerhalb einer angemessenen Frist über die Annahme oder Ablehnung einer vom Handelsvertreter getroffenen Vereinbarung informieren.
Tipp: Vereinbaren Sie im Agenturvertrag, auf welche Weise Einblick in gelieferte und bezahlte Aufträge gewährt wird. Dies wird viele Streitigkeiten verhindern. In jedem Falle besteht eine gesetzliche Verpflichtung, Einsicht zu gewähren. Am besten sollte eine passende Vereinbarung darüber getroffen werden.
Bei einer Kündigung müssen Kündigungsfristen nach niederländischem Recht berücksichtigt werden. Die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist darf für das erste Vertragsjahr nicht weniger als einen Monat, für das zweite Jahr zwei Monate und für die folgenden Jahre drei Monate betragen. Ist keine Kündigungsfrist enthalten, beträgt die Laufzeit vier Monate, die sich nach drei Jahren Vertragslaufzeit um einen Monat und nach sechs Jahren um zwei Monate erhöht. Kurz gesagt: Je länger der Vertrag dauert (und je größer die Abhängigkeit), desto länger muss die Kündigungsfrist sein. Im Falle des Todes des Handelsvertreters endet der Handelsvertretervertrag mit sofortiger Wirkung. Im Falle des Todes des Auftraggebers können sowohl die Erben des Unternehmers als auch der Handelsvertreter den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Monaten kündigen. Im Falle der Insolvenz kann der Agenturvertrag mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden.
Tipp: Wenn nicht klar ist, wann und mit welcher Frist eine Kündigung erfolgen kann, ist es gut, sich diesbezüglich beraten zu lassen. Eine unwirksame Kündigung kann dazu führen, dass der Vertrag fortbesteht und ggf. zusätzlicher Schadensersatz fällig wird.
Der Ausgleichsanspruch in den Niederlanden ist in drei Stufen zu ermitteln:
Stufe 1: Der Handelsvertreter muss neue Kunden hinzugewonnen oder Verträge mit bestehenden Kunden erheblich ausgeweitet haben, und diese Verträge müssen dem Auftraggeber noch erhebliche Vorteile verschaffen.
Stufe 2: Es ist zu prüfen, ob der in Stufe 1 ermittelte Betrag unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles, insbesondere der entgangenen Provisionen aus den Verträgen mit diesen Kunden, aus Billigkeitsgründen angepasst werden muss.
Stufe 3: Es muss geprüft werden, ob der eingestellte Betrag den Höchstbetrag nicht überschreitet. Der Ausgleichsanspruch darf die Provision für ein Jahr nicht übersteigen und wird auf der Grundlage der in den letzten fünf Jahren erhaltenen Provision oder, wenn der Vertrag für einen kürzeren Zeitraum bestanden hat, auf der Grundlage des Durchschnitts über die gesamte Vertragsdauer berechnet.
Tipp: schlagen Sie rechtzeitig Alarm, wenn Sie glauben, dass Sie einen Ausgleichsanspruch haben. Wenn niederländisches Recht anwendbar ist, verjährt ein Anspruch nach einem Jahr.
Nach Beendigung des Handelsvertretervertrages nach niederländischem Recht haben der Auftraggeber und der Handelsvertreter auf die Interessen des anderen Rücksicht zu nehmen. Es besteht auch eine Verpflichtung zur Herausgabe von Unterlagen, die der Handelsvertreter im Rahmen seiner Tätigkeit in seinem Besitz hatte. Es ist auch möglich, dass eine Wettbewerbsverbotsklausel enthalten ist. Die Bedingungen für ein gültiges Wettbewerbsverbot sind:
schriftlich vereinbart;
nur auf die Art der Waren oder Dienstleistungen, die der Handelsvertreter vertreten hat, und auf das ihm anvertraute Gebiet;
maximal zwei Jahre ab dem Ende der Vereinbarung gültig.
Auf Handelsvertreterverträge spezialisierter Anwalt in den Niederlanden
Bei Fragen zum Abschluss oder zur Beendigung eines Agenturvertrages helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Prozessführung zu Handelsvertreterverträgen. Wir können Ihnen auch bei der Vertragsgestaltung helfen, so dass häufige Fallstricke vermieden und Chancen genutzt werden können.
Remko Roosjen | E: remko.roosjen@maakadvocaten.nl | W: maakadvocaten.nl | T: 020-2103138