Enquête-Verfahren in den Niederlanden
Die Unternehmenskammer hat als Sonderkammer des Amsterdamer Berufungsgerichts die Befugnis, bestimmte gesellschaftsrechtliche Fälle, niederlandeweit zu bearbeiten und darüber zu entscheiden. Unsere deutschsprachigen Gesellschaftsrechtanwälte in den Niederlanden sind mit den Besonderheiten der Verfahren bei der Unternehmenskammer vertraut und verfügen über umfangreiche Erfahrung in Bezug auf Enquête-Verfahren in den Niederlanden vor der Kammer (im Englischen auch als Inquiry proceedings und auf Niederländisch als Enquêteprocedure bezeichnet).
Amsterdamer Anwaltskanzlei für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
Die Unternehmenskammer in Amsterdam ist auf gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten spezialisiert, und es kann sich in einigen Fällen anbieten sich direkt an die Kammer zu wenden anstatt ein Verfahren vor einem niederländischen Zivilgericht anzustreben, selbst wenn Sie oder Ihr Vertragspartner sich in einem anderen Teil der Niederlande befinden.
Unsere Anwaltskanzlei mit Blick auf die Unternehmenskammer in Amsterdam, verfügt über die nötige Expertise erfahrener Unternehmensrechtsanwälte die Sie gerne bei einem Enquête-Verfahren vor dieser besonderen Kammer des Amsterdamer Gerichthofes vertreten. Gemeinsam mit Ihnen legen wir den Kurs und die Strategie für Ihren individuellen Fall fest und beraten Sie während dieses Prozesses zu allen Aspekten des niederländischen Verfahrensrechts.
Enquête-Verfahren beantragen bei der Unternehmenskammer in Amsterdam
Zusammen mit Ihnen werden wir eruieren, ob ein Antrag auf Verfahrenseinleitung bei der Unternehmenskammer sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile dieser mit sich mitbringt. Dazu analysieren wir Ihren Fall um festzustellen, ob ein Enquête-Verfahren in Ihrer individuellen Situation tatsächlich der richtige Weg ist. Eine Alternative könnte beispielsweise darin bestehen, dass Sie in den Niederlanden vor Gericht ziehen oder eine einstweilige Verfügung einleiten. Die folgenden Angelegenheiten eignen sich für ein Untersuchungsverfahren bei der Unternehmenskammer in Amsterdam:
• Einleitung eines Enquête-Verfahren, Anträge auf Feststellung von Missmanagement und zu den ergreifende Maßnahmen;
• Forderung Erstellung des Jahresabschlusses gemäß einer gerichtlichen Anordnung;
• Ansprüche auf Übertragung von Aktien durch Minderheitsaktionäre (sogenanntes
Squeeze-out-Verfahren);
• Berufungsverfahren gegen eine Entscheidung einer Streitbeilegungsinstanz;
• Berufungsverfahren gegen eine gerichtliche Anordnung bezüglich eines Einspruchs gegen eine Kapitalherabsetzung;
• Berufungsverfahren gegen eine gerichtliche Anordnung bezüglich eines Einspruchs gegen eine Fusion;
• Berufungsverfahren gegen eine gerichtliche Anordnung bezüglich eines Einspruchs gegen eine Spaltung;
• Berufungsverfahren gegen eine gerichtliche Anordnung bezüglich der Beendigung einer Resthaftung im Zusammenhang mit dem Widerruf einer sogenannten 2: 403 BW-Erklärung (in der die Muttergesellschaft erklärt, dass sie gesamtschuldnerisch für die Tochtergesellschaft haftet);
• Antragsstellung um einen Einspruch gegen die Ernennung eines Aufsichtsratsmitglieds für unbegründet erklären zu lassen;
• Alle Anträge (an den Vorsitzenden der Unternehmenskammer) gemäß Art. 2: 328 Absatz 3 BW, im Falle einer Fusion von N.V.s. (Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht).
Rechtsanwalt spezialisiert auf Enquête-Verfahren
MAAK Advocaten ist eine Kanzlei mit Sitz in Amsterdam die sich auf grenzüberschreitende gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten spezialisiert hat. Wir unterstützen Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aktionäre bei allen möglichen Rechtsstreitigkeiten, die innerhalb eines Unternehmens auftreten können. Unsere Anwälte haben sich in den Niederlanden einen Ruf im Gesellschaftsrecht erarbeitet und können Sie zielgerichtet auf Deutsch zum niederländischen Recht beraten und erläutern, was es bei grenzüberschreitenden Geschäften in den Niederlanden und mit niederländischen Geschäftspartnern zu beachten gilt.
Missmanagement innerhalb eines Unternehmens
Die überwiegende Mehrheit der Enquête-Verfahren die von der Unternehmenskammer in Amsterdam behandelt werden befassen sich mit der Frage ob und wem innerhalb des Unternehmens Missmanagement nachgewiesen werden kann. Wenn es triftige Gründe gibt, an der Strategie oder der Unternehmenspolitik zu zweifeln, kann ein Verfahren bei der Unternehmenskammer in Amsterdam beantragt werden. Wenn Sie juristisch gut aufgestellt sein wollen, ist es wichtig die eigene Position von kundigen Fachanwälten analysieren zu lassen und so eine gut begründete Strategie zu entwickeln.
Niederländischer Fachanwalt Gesellschafterhaftung Niederlande
Haben Sie Fragen zum Thema Enquête-Verfahren in den Niederlanden oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Thema Gesellschafterhaftung? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.
Niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam
Unsere niederländischen, deutschsprachigen Fachanwälte sind in Amsterdam erreichbar unter den folgenden Kontaktdaten:
Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden