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Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingen in Verträgen in den Niederlanden

Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingen in Verträgen in den Niederlanden

Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingen in den Niederlanden in Verträge beschäftigt viele Unternehmen zum Jahresbeginn. Für das neue Geschäftsjahr werden Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen überarbeitet und aktualisiert. In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden erklären in diesem Beitrag, wie in den Niederlanden Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden.

Wann sind Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Niederlanden anwendbar?

Im niederländischen Recht sind für die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen drei Aspekte wichtig: Erstens, die rechtzeitige Erklärung der Anwendbarkeit, zweitens, die Annahme der Erklärung durch die andere Vertragspartei und drittens, die Erfüllung der sogenannten Informationspflicht.

Erklärung der Anwendbarkeit nach niederländischem Recht

Für die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich die normalen Regeln für Angebot und Annahme. Der erste Schritt für die Erklärung Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Abgabe eines Angebotes, aus dem hervorgeht, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind. Dies kann formlos geschehen, etwa durch einen Satz im Angebot oder Vertrag, mit dem die allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt werden.

Es ist wichtig, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig für anwendbar erklärt werden, d. h. unmittelbar vor dem Abschluss des Vertrags. In der täglichen Praxis sehen wir häufig, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen nur auf Rechnungen für anwendbar erklärt werden. Oft erfolgt die Rechnungsstellung jedoch erst nach Abschluss eines Vertrages, so dass die Anwendbarkeitserklärung zu spät erfolgte. Wenn Ihr Unternehmen verschiedene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, ist es wichtig, dass klar angegeben wird, welche der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Letzteres ist dann relevant, wenn Sie sowohl Produkte als auch Dienstleistungen anbieten und für diese unterschiedliche Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden.

Annahme der Erklärung durch die andere Vertragspartei

Der zweite Schritt besteht darin, dass der Vertragspartner die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Diese Zustimmung kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Wenn die andere Partei beispielsweise nicht gegen die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen protestiert und die Parteien den Vertrag abschließen, hat die andere Partei deren Anwendbarkeit stillschweigend akzeptiert. Für die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht es aus, dass die andere Partei weiß oder wissen müsste, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrags sind. Verweist der Verwender des Vertrags beispielsweise nur auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und akzeptiert die andere Partei diese Vereinbarung, so kann die andere Partei an die allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden sein, obwohl sie deren Inhalt nicht kennt.

Informationspflicht in den Niederlanden

Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schnell Bestandteil des Vertrages werden können, gibt es eine sogenannte Informationspflicht. Diese Informationspflicht bedeutet, dass der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei grundsätzlich eine angemessene Gelegenheit bieten muss, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder bei Vertragsabschluss zur Kenntnis zu nehmen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei vor oder bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurden. Wird der Vertrag nicht auf elektronischem Wege geschlossen, können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beispielsweise durch tatsächliche Aushändigung oder durch Beifügung zu einem schriftlichen Angebot oder Vertrag ausgehändigt werden. Wird der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen, genügt die Übergabe des Vertrags auf elektronischem Wege. Der Vertragspartner muss aber die Möglichkeit haben, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur späteren Einsichtnahme elektronisch zu speichern.

Deutschsprachige Anwälte in den Niederlanden

Haben Sie Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Niederlanden? Unsere deutschsprachigen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.

Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger

Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
Direct: +31(0)681474665
martin.kruger@maakadvocaten.nl

Martin Kruger

Martin Kruger

Martin Krüger führt als deutschsprachiger niederländischer Rechtsanwalt den German Desk von MAAK. Da Martin selbst in Heidelberg aufgewachsen ist und in den Niederlanden ausgebildet wurde, kennt er die diversen kulturellen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.