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Dauerschuld­verhältnis nach niederländischem Recht

Das Dauerschuldverhältnis mit einem niederländischem Handelspartner

Handelspartner schließen häufig nicht nur einen Kaufvertrag oder eine Vereinbarung zur Erbringung von Dienstleistungen ab die auf lediglich eine einzelne Transaktion abzielt. Die Parteien streben in der Regel eine längerfristige Zusammenarbeit und schließen neben den zugrunde liegenden Kaufverträgen, ein Dauerschuldverhältnis. Das Dauerschuldverhältnis nach niederländischem Recht ist in der Rechtswissenschaft ein Schuldverhältnis, das auf wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen und Gegenleistungen gerichtet ist. Ein langfristiger Vertrag wird nach niederländischem Recht anders ausgelegt als nach deutschem Recht. Es ist wichtig, dies zu berücksichtigen. Unsere deutschen Anwälte in den Niederlanden beraten und prozessieren regelmäßig zu diesem Thema.

Schuldverhältnisse und Dauerschuldverhältnisse

Mit einem Vertrag über eine fortlaufende Leistungserfüllung haben sich die Parteien zu einer kontinuierlichen Leistungserbringung über einen längeren Zeitraum verpflichtet, z. B. mittels Handelsvertretervertrag, einem Franchisevertrag oder einem Vertriebsvertrag. Sowohl beim Abschluss also auch der Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses mit einem Partner in den Niederlanden sollten Sie sich zum niederländischen Recht beraten lassen.

Wie im deutschen Recht unterscheidet man auch in den Niederlanden zwischen einfachen Schuldverhältnissen und Dauerschuldverhältnissen. Da Gegenstand eines Dauerschuldverhältnisses eine immer wiederkehrende Leistung ist, gibt es einige Unterschiede zu den einfachen Schuldverhältnissen, die Sie bei der Eingehung eines Dauerschuldverhältnisses wissen sollten. Unsere niederländischen Anwälte erläutern Ihnen im folgenden Blog insbesondere, was ein Dauerschuldverhältnis nach niederländischem Recht ist und auf wie ein solcher gekündigt werden kann. 

Dauerschuldverhältnis in Holland

Ein Dauerschuldverhältnis ist von einem gewöhnlichen Kauf- oder Werkvertrag zu unterscheiden. Währenddessen es sich bei diesen Verträgen um eine einmalige Leistung handelt, geht es bei einem Dauerschuldverhältnis um eine wiederkehrende und dauerhafte Leistung über einen längeren Zeitraum. Obwohl auch ein Kaufvertrag über widerkehrende Leistungen abgeschlossen werden kann, und es sich dann um ein Dauerschuldverhältnis handeln würde, gehen wir in diesem Beispiel von dem gewöhnlichen Kaufvertrag aus, bei dem der Verkäufer dem Käufer die Eigentumsverschaffung an einer Sache schuldet und der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis für diese Sache zu zahlen hat. Bei einem Dauerschuldverhältnis geht es nicht nur um die Erbringung von Leistungen. Vielmehr kann Gegenstand des Dauerschuldverhältnisses auch ein Dulden oder Unterlassen sein. In der Regel handelt es sich jedoch um die dauerhafte Erbringung einer Leistung.

Beispiele für ein Dauerschuldverhältnis sind Mietverträge, Pachtverträge, Darlehensverträge oder Versicherungsverträge, da diese Verträge zum Gegenstand eine immer wiederkehrende Leistung haben.

Befristete und unbefristete Dauerschuldverhältnisse

Zudem unterscheidet man zwischen befristeten und unbefristeten Dauerschuldverhältnissen. Bei einem befristeten Dauerschuldverhältnis wird in den Vertrag die Laufzeit mit aufgenommen, sodass der Vertrag zu einem bestimmten Termin endet. In diesem Fall ist es möglich, keine Kündigung in den Vertrag mit aufzunehmen, da der Vertrag vor Ablauf der angegebenen Laufzeit nicht gekündigt werden kann. Ein Beispiel ist der Abschluss eines Untermietvertrages: wenn der Untermieter für ein Jahr einen Mietvertrag abschließt, kann in den Vertrag aufgenommen werden, dass er vor Ablauf dieser Zeit den Untermietvertrag nicht kündigen kann.

Kündigung von unbefristeten Dauerschuldverhältnissen

Bei einem unbefristeten Dauerschuldverhältnis verhält es sich mit der Kündigung jedoch anders. In der Regel muss in diesem Fall eine Kündigungsfrist eingehalten werden, um ordentlich kündigen zu können.

Das niederländische Gesetzbuch enthält für bestimmte Arten von Dauerschuldverhältnissen Vorschriften zu Kündigungsmöglichkeiten, beispielsweise bei Arbeitsverträgen oder Mietverträgen. Es gibt aber auch Dauerschuldverhältnisse, die nicht im niederländischen Gesetzbuch geregelt sind. Dazu gehören zum Beispiel die Vertriebsvereinbarung oder die Lizenzvereinbarung. Das Gesetz enthält dementsprechend auch keine Vorschriften zur Kündigung, auf die zurückgegriffen werden könnten.

Grundsätzlich kann ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis nur dann gekündigt werden, wenn ein schwerwiegender Grund gegeben ist, sodass es den Parteien unzumutbar ist, an dem Vertrag festzuhalten.

Das niederländische höchste Gericht (Hoge Raad) hat im Hinblick auf Dauerschuldverhältnisse im Jahr 2011 jedoch geurteilt, dass diese grundsätzlich kündbar sind. Das Gericht hat entschieden, dass nicht immer ein schwerwiegender Grund vorliegen muss, um ein Dauerschuldverhältnis kündigen zu können. Vielmehr sollte auch der Grundsatz der Angemessenheit und Billigkeit beachtet werden, um zu beurteilen, ob das Festhalten an dem jeweiligen Dauerschuldverhältnis noch zumutbar und eine Kündigung möglich ist. Wichtig ist dabei, dass die Interessen der Parteien gegeneinander abgewogen werden. Elemente, die bei der Abwägung eine Rolle spielen könnten, sind neben finanziellen Gründen beispielsweise auch die fortsetzende Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien. Bei der Kündigung kann also nicht auf gesetzliche Vorschriften zurückgegriffen werden, sodass in der Regel nur im Einzelfall entscheiden werden kann, ob die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses möglich ist. 

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Vertragsrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung über die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Amsterdam helfen Ihnen gerne weiter.

MAAK Advocaten – niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Holland

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
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Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden.