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Darlehensvertrag in den Niederlanden

Einen Kredit nach niederländischem Recht aufnehmen

Ein Darlehensvertrag in den Niederlanden muss insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen sorgfältig aufbereitet werden, um eventuelle, spätere Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden. Die meisten Fälle, denen wir als Anwalt im Vertragsrecht begegnen haben mit der Auslegung einer vertraglich vereinbarten Klausel zu tun. Wenn Punkte unklar sind, ist dies ein Nährboden für vielfältige Erklärungs- und damit Diskussionsfragen. Wenn Sie beispielsweise einen Kredit nach niederländischem Recht aufnehmen, ist es ratsam, dies in einem Darlehensvertrag festzuhalten. Ein Darlehensvertrag nach niederländischem Recht hat andere rechtliche Anforderungen als ein deutscher Darlehensvertrag. Es ist daher eine gute Idee, sich von einem Anwalt in den Niederlanden beraten zu lassen

Die deutsprachigen Vertragsrechtsspezialisten von MAAK Advocaten sehen sich häufig mit Streitigkeiten konfrontiert, bei denen die Bedingungen eines Kreditvertrags nicht richtig ausgehandelt wurden. Es empfiehlt sich zudem Ihren Darlehensvertrag bei den Steuerbehörden (belastingdienst) zu registrieren. Kurz gesagt, die Erstellung eines Darlehensvertrags ist eine Wissenschaft für sich und Sie sollten diesbezüglich gut beraten sein.

Darlehensvereinbarung durch einen niederländischen anwalt aufsetzen

Sie schließen einen schriftlichen Darlehensvertrag in den Niederlanden (oder mit einem niederländischen Vertragspartner) ab, weil Sie als Darlehensgeber oder Darlehensnehmer die Bedeutung eines guten Vertrages erkennen. Im Allgemeinen ist es ratsam, den Darlehensvertrag von einem Experten, z.B. einem Rechtsanwalt, prüfen zu lassen. Dies verhindert, dass Sie wichtige Angelegenheiten übersehen, und stellt sicher, dass Ihre Interessen so optimal wie möglich gewahrt werden.

In grenzüberschreitenden Fällen, wie beispielsweise Deutschland und den Niederlanden, können zudem Sprachbarrieren entstehen, die das Erstellen eines Vertrages erschweren. Zudem unterscheiden sich die deutschen Vorschriften zum Darlehensvertrag von denen des niederländischen Rechts. Es sollte daher genau untersucht werden, welches Recht bei dem Abschluss eines Darlehensvertrages überhaupt anwendbar ist. Dies gilt sowohl für Verbraucherdarlehen als auch für Darlehensverträge zwischen zwei Unternehmen.

Fälliger Darlehensvereinbarung in den Niederlanden

In einem Darlehensvertrag können Sie die Frist angeben, innerhalb derer das Darlehen zurückgezahlt werden muss. Der Darlehensvertrag enthält auch einen gesetzlichen oder vertraglichen Zins, den der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu zahlen hat. Nach niederländischem Recht müssen die Parteien die Höhe der vereinbarten Zinsen schriftlich festlegen, da ansonsten Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen sind. Darüber hinaus können die Parteien vertraglich vereinbaren, dass der Darlehensgeber eine Sicherheit für die Rückzahlung des Darlehens erhält, die in der Bestellung eines Pfandrechts oder einer Hypothek liegen kann.

Ein fälliger Darlehensvertrag in den Niederlandenwird oft sofort fällig und in voller Höhe zahlbar, wenn eine Rate unbezahlt bleibt. Aus vertraglicher Sicht gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, hierüber eine entsprechende maßgeschneiderte Vereinbarung zu treffen. Beispielsweise kann eine zusätzliche Rate gewährt werden, wenn eine einmalige Rate überfällig ist, oder es kann ein Inverzugsetzen verlangt werden. Unsere Fachanwälte für Vertragsrecht in den Niederlanden können Sie bei der Anpassung Ihrer Verträge gerne unterstützen.

Einleiten eines einstweiligen Verfahrens zum Darlehensvertrag

Wenn Sie befürchten, dass die Verpflichtungen eines Darlehensvertrags nicht mehr eingehalten wird, können Sie in dringenden Fällen die Zahlung (eines Vorschusses) in einem einstweiligen Verfahren erzwingen. In der Regel sind Sie innerhalb von 4-6 Wochen vor Gericht und erhalten 2 Wochen später ein Urteil. Die Prozessanwälte von MAAK Advocaten in den Niederlanden haben Erfahrung mit dieser Art von Streitigkeiten und können Sie bei Gerichtsverfahren und insbesondere bei einstweiligen Verfahren in den Niederlanden unterstützen.

Fachanwalt für Darlehensverträge in den Niederlanden

Haben Sie Fragen zu der Erstellung eines Darlehensvertrags oder sind Sie sich bei Klauseln Ihres Darlehensvertrags unsicher? Sprechen Sie uns gerne an! Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in Holland beraten und unterstützen Sie gerne insbesondere in grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen und internationalen Verträgen.

Kontaktieren Sie bei Fragen zu Internationalen Rechtsstreitigkeiten die deutschsprachigen Fachanwälte in Amsterdam. MAAK Advocaten hilft Ihnen gerne weiter.

Telefon: +31 (0) 20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Anwalt / Partner | MAAK Anwälte NV.