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Beschlagnahme in den Niederlanden

Die Beschlagnahme durch niederländische Inkassoanwälte

Trotz eindeutiger Vertragsabsprachen zwischen den Parteien kann es immer mal wieder vorkommen, dass Kunden, Käufer oder Abnehmer von Waren Ihre Rechnungen nicht begleichen. Bevor ein Inkassoverfahren durchgeführt wird, versuchen die geschädigten Parteien häufig zunächst selbst, die andere Partei zur Zahlung zu bewegen und die Begleichung der Kosten zu fordern, auch wenn sich die Gegenseite nicht einsichtig zeigt oder jegliche Reaktion ausbleibt. In deutsch-niederländischen Handelsbeziehungen wird dieser Umstand zudem dadurch erschwert, dass die Kommunikation mit einem niederländischen Kunden aufgrund von Sprachbarrieren teilweise komplizierter ist und die üblichen Handelsbräuche in den Niederlanden möglicherweise nicht bekannt sind. In diesem Beitrag geben wir Ihnen weitere Informationen über die Beschlagnahme in den Niederlanden durch niederländische Inkassoanwälte.

Häufig werden unsere deutschsprachigen Anwälte von MAAK Advocaten, die u.a. im Vollstreckungs- sowie Inkassorecht spezialisiert sind, beauftragt, um mit einem außergerichtlichen Inkassoverfahren zu beginnen und bei fehlender Begleichung der Rechnung letztendlich eine (vorläufige) Beschlagnahme durchzuführen. Die Beschlagnahme in den Niederlanden durch niederländische Inkassoanwälte stellt daher ein Fachgebiet unserer Kanzlei dar, über das wir in diesem Beitrag näher berichten und informieren werden.

Wie gehen die niederländischen Inkassoanwälte bei der Pfändung vor?

Bevor mit einer Beschlagnahme in den Niederlanden beispielsweise des Inventars oder des Kontos des Schuldners begonnen wird, wird der Schuldner grundsätzlich zunächst mit einem anwaltlichen Mahnschreiben aufgefordert, die offene Rechnung zu begleichen. In diesem Mahnschreiben werden in aller Regel auch bereits die gesetzlichen Zinsen und außergerichtlichen Inkassokosten mit eingefordert, wenn zwischen den Parteien ein Zahlungsziel vereinbart worden ist, das die Gegenseite nicht eingehalten hat. Dieses Mahnschreiben wird auch „Inverzugsetzung“ genannt, da der Schuldner durch dieses Schreiben aufgrund der ausgebliebenden Zahlung in Verzug gesetzt wird. Dabei wird dem Schuldner eine Frist gesetzt, die beim fruchtlosen Verstreichen u.a. eine Klage vor einem niederländischen Gericht oder andere Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Vorläufige Pfändung in Holland: Eine Besonderheit des niederländischen Prozessrechts

Als niederländische Inkassoanwälte hören wir als häufigen Grund für das Absehen von der Vollstreckung die Vollstreckungsaussicht beim Schuldner. Es ist allgemein bekannt, dass ein Verfahren in den Niederlanden Zeit in Anspruch nehmen kann, und es besteht oft die Befürchtung, dass (trotz eines positiven Urteils des Gerichts) beim Schuldner “nichts zu holen” ist. Hier kommt die vorläufige Pfändung ins Spiel, die es so nach deutschem Recht nicht gibt. Nachdem ein niederländischer Anwalt für Sie beim Gericht einen Antrag auf vorläufiges „Einfrieren“ des Vermögens Ihres Schuldners gestellt hat, können Sie innerhalb weniger Tage vom niederländischen Gericht in einem vorläufigen Rechtsbehelfsverfahren eine Genehmigung zur Beschlagnahme des Vermögens des Schuldners erhalten. Anders als in Deutschland kann in den Niederlanden daher relativ schnell eine Forderung bestätigt werden mit der Folge, dass Vermögenswerte des Schuldners bereits beschlagnahmt werden können. Über die vorgerichtliche Beschlagnahme in den Niederlanden bzw. vorläufige Pfändung informieren Sie ausführlich in einem anderen Blog auf unserer Website.

Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens in den Niederlanden

Wenn die in dem Mahnschreiben gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist, gibt es die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren vor einem niederländischen Gericht einzuleiten und die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Unsere deutschsprachigen niederländischen Prozessanwälte können Sie auch hinsichtlich der Einleitung eines Gerichtsverfahrens bestens beraten und Sie über die Erfolgschancen eines solchen Verfahrens im Einzelfall informieren. Zur Eintreibung der Forderung kann entweder ein normales Gerichtsverfahren angestrebt werden oder ein sogenanntes Eilverfahren vor dem Eilgericht. Letzteres ist jedoch nur dann möglich, wenn der Inkasso-Fall nicht allzu kompliziert ist.

Die Beschlagnahme durch niederländische Inkassoanwälte

Bei der Einreichung eines Antrags auf vorgerichtliche Beschlagnahmung ist der Vorteil, dass nach gerichtlicher Genehmigung diese vorgerichtliche Beschlagnahmung bzw. Pfändung direkt durch einen niederländischen Gerichtsvollzieher vollzogen werden kann. Es können sodann Vermögenswerte des Schuldners, wie beispielsweise sein Inventar oder sein Bankguthaben vorläufig beschlagnahmt werden, um die Forderung des Gläubigers zu sichern. Ein niederländischer Inkassoanwalt kann Sie über die Möglichkeiten beraten, wenn Ihr Schuldner trotz (mehrmaliger) Zahlungsaufforderungen die Forderung nicht begleicht.

Was kostet eine Beschlagnahme in den Niederlanden?

Die Kosten für eine vorläufige Beschlagnahmung sowie für das außergerichtliche Inkasso können Ihnen unsere Anwälte grundsätzlich bereits im Voraus mitteilen. Kurz gesagt, die Anwalts- und Gerichtsgebühren sind die Kosten, die Sie in Betracht ziehen müssen. Die Gerichtsgebühren finden Sie unter diesem Link. Stellen Sie daher sicher, dass Sie Ihren Anwalt vollständig über den Konflikt informieren. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich die Pfändung später als ungerechtfertigt erweist, besteht die Gefahr, dass Sie für den Schaden haftbar gemacht werden, z.B. bei stagnierender Produktion oder wenn der Schuldner während der Pfändung sonst nicht über sein Vermögen verfügen kann.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Beschlagnahme in den Niederlanden

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vollstreckungsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Unterstützung bei der Beschlagnahme nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Inkassoanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktdaten:

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden