Sie haben ein Verfahren in den Niederlanden verloren und wollen gegen das Urteil in Berufung gehen(auf niederländisch: ‚Hoger Beroep‚)? Unsere deutschsprachigen Anwälte für Berufung in den Niederlanden können Sie kompetent und individuell über die Möglichkeiten nach niederländischem Recht beraten. In diesem Beitrag erläutern die Prozessrechtsspezialisten von MAAK Advocaten wissenswertes zum Ablauf eines zivilrechtlichen Berufungsverfahrens in den Niederlanden.
Berufungsverfahren in Holland
Auch in den Niederlanden können Sie in der Regel gegen erstinstanzliche Urteile Rechtsmittel einlegen. Anders als nach Deutschem Recht wo die Berufungsfrist einen Monat beträgt und mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Urteilsverkündung beginnt, muss die Berufung nach niederländischem Recht innerhalb von 3 Monaten nach Verkündung des Urteils beim niederländischen Handelsberufungsgericht (auf Niederländisch: „Gerechtshof„) angezeigt werden. Bei einem vorläufig erlassenem Urteil (Eilverfahren in den Niederlanden), gilt eine 4 – wöchige Frist. Dieses Rechtsmittel steht beiden Parteien offen. Die zuerst eingelegte Beschwerde wird als principaal appel bezeichnet. Wenn die andere Partei ebenfalls gegen dieselbe Entscheidung Berufung einlegt, spricht man in den Niederlanden von incidenteel hoger beroep oder incidenteel appel. Ein Antrag kann allerdings abgewiesen werden, wenn es sich um einen Streitwert von weniger als EUR 1.750 Euro handelt.
Umfang der Berufungsverfahren nach niederländischem Recht
Der Umfang des Beschwerdeverfahrens beschränkt sich auf die vom Beschwerdeführer eingereichten Beschwerdegründe. Dies bedeutet, dass, wenn die Beschwerde des Beschwerdeführers alle Aspekte des erstinstanzlichen Urteils betrifft, alle Angelegenheiten im Beschwerdeverfahren überprüft werden. Dem Gegner wird dann die Möglichkeit geboten, seine Erklärung einzureichen. Die Parteien können dann ihre Einwände mündlich vortragen, worauf ein erneuter Urteilsspruch folgt. Bei der Entscheidung muss das Berufungsgericht alle in erster Instanz vorgebrachten Argumente und die angeführten Punkte des Beschwerdeführers sowie des Beschwerdegegners berücksichtigen.
Das Beschwerdeverfahren nach niederländischem Verfahrensrecht
Das Berufungsverfahren ähnelt dem Verfahren in erster Instanz. Allerdings prüft das Gericht mit beiden Parteien, welcher Lösungsweg in der individuellen Situation am besten geeignet erscheint. Dazu gehören neben einem Urteilsspruch auch Mediation oder die Aushandlung eines Vergleiches.
Die Parteien haben entweder die Möglichkeit gemeinsam eine Einigung zu erzielen: Wenn beide Parteien dies wünschen, wird das Gericht dazu die Anhörung auch vertagen. Die Einigung, ohne Dazwischenkommen des Richters, wird anschließend schriftlich festgehalten und durch den Richtiger bestätigt. Der Vergleich ist daher eine verbindliche Vereinbarung an die sich beide Parteien halten müssen. Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit einer Mediation. Gerichtsverfahren konzentrieren sich auf die rechtlichen Aspekte eines Konflikts. Mithilfe anderer, auf Konfliktlösung spezialisierter Parteien, kann nach einer umfassenden Lösung für alle Aspekte des Konflikts gesucht werden.
Sollten die Parteien sich gegen einen Vergleich oder die Mediation entscheiden, können die Parteien nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung ihre Schlussplädoyers beantragen.
Danach entscheidet der Gerichtshof ob es ein vorläufiges oder endgültiges Urteil spricht. Wenn das endgültige Urteil das Urteil des Gerichtshofs aufhebt, muss die erste Instanz den Rechtsstreit selbst beilegen.
Weitere Berufungsmöglichkeiten in den Niederlanden
Auch für eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der Niederlande (Hoge Raad) muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Urteil Einspruch beim Berufungsgericht eingelegt werden. Der Oberste Gerichtshof entscheidet jedoch nicht inhaltlich über den Sachverhalt, sondern prüft nur, ob die vorige Instanz geltende Gesetze korrekt angewandt hat. Er überprüft also lediglich die Entscheidungen untergeordneter Gerichte in Bezug auf die darin vorliegenden Rechtsfragen und ist dabei an die durch die niedrigeren Instanzen festgestellten Tatsachen gebunden.
Berufungsfrist in den Niederlanden
Zusammengefasst können Sie gegen ein Urteil Berufung einlegen, indem Sie:
Der gegnerischen Partei innerhalb von 3 Monaten (Verfahren) oder 4 wochen (Eilverfahren) nach der Urteilsverkündung eine Klage zukommen lassen und diese ebenfalls an das Gericht übermitteln. Dazu müssen Sie einen Anwalt und einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die eine Berufungsschrift für Sie formulieren und zustellen.
Auf Berufung spezialisierter Rechtsanwalt in den Niederlanden
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