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Außer­gerichtliche Inkassokosten

Außergerichtliche Inkassokosten in den Niederlanden

Wenn einer Ihrer Kunden oder Auftraggeber die Rechnung Ihres Unternehmens nicht bezahlt, sind Sie zunächst dazu gezwungen, Kosten zu tragen, um die Forderung einzuholen. Dazu zählen Kosten für das Versenden von Mahnungen oder das Einschalten eines Inkassobüros oder Gerichtsvollziehers. In all diesen Fällen handelt es sich um Kosten, die anfallen, um die Zahlung einer Forderung außergerichtlich – ohne Beteiligung eines Richters – zu erreichen. Diese Kosten werden daher als außergerichtliche Inkassokosten bezeichnet. MAAK Advocaten verfügt über ein Team erfahrener deutschsprachiger Rechtsanwälte, die Sie bei einem außergerichtlichen Inkassoverfahren unterstützen können. Unsere niederländischen Anwälte können Sie auch über den besten Ansatz und die beste Strategie beraten, um eine mögliche Entschädigung für diese außergerichtlichen Inkassokosten in den Niederlanden zu erreichen.

Das neue Inkassogesetz in den Niederlanden

Entschädigungsfähig sind nur die außergerichtlichen Inkassokosten und geleisteten Arbeiten, die unter den gegebenen Umständen, die vernünftigerweise notwendig waren, um die Forderung einzuholen. Sowohl die Art als auch die Höhe der anfallenden Kosten müssen daher angemessen sein. Dies wird auch als doppelte Prüfung der Angemessenheit bezeichnet. Um Ungewissheit über die Anspruchsberechtigung der Höhe der in Rechnung gestellten außergerichtlichen Inkassokosten zu vermeiden und um unangemessen hohe außergerichtliche Inkassokosten zu verhindern, traten am 1. Juli 2012 das niederländische Gesetz über den Ausgleich (Erstattung) außergerichtlicher Inkassokosten (Wet normering van de vergoeding voor kosten ter verkrijging van voldoening buitengerechtelijke incassokosten, WIK) und der damit verbundene Erlass über den Ausgleich außergerichtlicher Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten, BIK) in Kraft.

Dank dieser Gesetzesänderung ist die Höhe der außergerichtlichen Inkassokosten in den Niederlanden nicht mehr an bestimmte Tätigkeiten gebunden, sondern an einen Prozentsatz des geschuldeten Betrags. Die Entschädigung wird als Prozentsatz des geschuldeten Betrags berechnet, wobei der Prozentsatz mit zunehmendem Anspruch stufenweise abnimmt.

Darüber hinaus bezieht sich die Gesetzesänderung auf den Ausgleich der außergerichtlichen Inkassokosten für Verpflichtungen aus Vereinbarungen zur Zahlung eines Geldbetrages, dessen Höhe in der Vereinbarung festgelegt ist oder leicht abgeleitet werden kann.

Die Anwendbarkeit des neuen Inkassogesetzes auf Verbraucher in den Niederlanden

Handelt es sich bei dem Schuldner um einen Verbraucher, darf von den gesetzlichen Beträgen und Prozentsätzen nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Es ist aber auch möglich,  mit einem Verbraucher einen niedrigerer Betrag oder Prozentsatz zu vereinbaren.

Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass an einen Verbraucher zunächst eine Mahnung versendet wird, bevor außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung gestellt werden können. In dieser Mahnung muss dem Verbraucher eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung der Forderung eingeräumt werden – das so genannte Vierzehn-Tage-Schreiben.

In diesem Schreiben wird der Schuldner daran erinnert, zur Zahlung überzugehen. In dem Mahnschreiben wird dementsprechend aufgenommen, dass dem Schuldner eine letzte Frist von 14 Tagen eingeräumt wird, um zur Zahlung überzugehen, andernfalls werden ihm außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung gestellt. Darüber hinaus muss die Höhe dieser außergerichtlichen Inkassokosten bereits in dem Schreiben angegeben werden.

Anwendung des neuen Inkassogesetzes bei Unternehmern in den Niederlanden

Handelt es sich bei dem Schuldner nicht um einen Verbraucher, sondern um ein Unternehmen, ist es möglich, vertraglich von der Inkassogesetzgebung abzuweichen. Wenn keine Vereinbarungen über die Verschuldung der außergerichtlichen Inkassokosten getroffen wurden, ist das Inkassogesetz – mit Ausnahme des Vierzhen-Tage-Schreibens – in vollem Umfang anwendbar. Für den Fall, dass die Parteien abweichende Vereinbarungen über die Höhe der außergerichtlichen Inkassokosten getroffen haben, gelten grundsätzlich die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Diese Vereinbarungen ergeben sich oft aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Vereinbarung gelten. Es ist wichtig, dass die außergerichtlichen Inkassokosten nicht unangemessen hoch sind. Deshalb empfehlen wir Ihnen, bei diesen Vorkehrungen stets einen niederländischen Anwalt hinzuzuziehen.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Inkasso

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Niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

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