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Die Auskunftplicht in niederländischen Gerichtsverfahren

Auskunftplicht in den Niederlanden

Es kommt regelmäßig vor, dass eine Partei zwar von der Existenz bestimmter Dokumente weiß, jedoch nicht im Besitz dieser Dokumente ist. Wenn die Gegenseite die Dokumente nicht freiwillig herausgibt, kann die Herausgabe unter bestimmten Voraussetzungen in einem Gerichtsverfahren erzwungen werden. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden erklären, wie die Auskunftplicht in den Niederlanden in der Praxis vonstattengeht.

Wie man das Auskunftsrecht geltend macht (Art. 843a Rv)

Artikel 843a der niederländischen Zivilprozessordnung bietet für Fälle, in der die Herausgabe der Dokumente nicht freiwillig erfolgt, eine Lösung. Diese Norm ermöglicht es einer Partei, die Herausgabe von Beweismitteln zu verlangen, die sie nicht selbst besitzt. Das Auskunftsrecht kann ein sehr wirksames Mittel sein, um den Zugang zu Beweismitteln im Zusammenhang mit Verhandlungen oder zum Zweck der Beweisführung in (möglichen) Gerichtsverfahren in den Niederlanden zu erhalten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Informationen uneingeschränkt angefordert werden können. Eine Auskunftspflicht nach englischem oder gar amerikanischem Modell ist nicht möglich.

Der Umfang der Auskunftspflicht in den Niederlanden

Die Auskunftspflicht stellt eine Ausnahme von der Hauptregel dar, dass eine Person die in ihrem Besitz befindlichen Dokumente nicht zur Einsichtnahme an eine andere Person herausgeben muss. Der Anspruch kann in einem laufenden Verfahren, im Vorfeld eines Verfahrens oder während des Verfahrens geltend gemacht werden. Die Inanspruchnahme der Auskunftspflicht ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Erstens muss ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme der Dokumente bestehen. Dieses Interesse ist in der Regel gegeben, wenn eine Partei die Dokumente zum Nachweis bestimmter Tatsachen benötigt. Dabei muss es sich nicht um Dokumente auf Papier handeln, es kann sich auch um Filme, USB-Sticks oder Tondateien handeln. Die zweite Voraussetzung ist, dass es sich um bestimmte Dokumente handelt, die ausreichend beschrieben sind. Die Beschreibung muss so genau sein, wie es vom Antragsteller erwartet werden kann. Die sog. „fishing expeditions“ nach amerikanischem Modell sind daher nicht zulässig. Die letzte Bedingung ist, dass der Antrag Dokumente betrifft, die sich auf ein Rechtsverhältnis beziehen, z. B. eine Vereinbarung, an der der Antragsteller oder sein Rechtsvorgänger beteiligt ist.

Ablehnung eines Antrags auf Einsichtnahme in Dokumente nach niederländischem Recht

Ein Antrag auf Einsichtnahme in Dokumente kann von der Person, von der die Dokumente angefordert werden, abgelehnt werden, wenn sie sich auf ein Zeugenverweigerungsrecht berufen kann oder wenn gewichtige Gründe vorliegen, dem Antrag nicht zu entsprechen. Dies ist zum Beispiel der Fall, weil Geschäftsgeheimnisse betroffen sind oder wenn der Zugang zu vertraulichen medizinischen Informationen beantragt wird. Macht eine Partei gewichtige Gründe geltend, muss das Gericht eine Interessenabwägung vornehmen. In allen Fällen muss der Richter prüfen, ob die Gewährung des Anspruchs notwendig ist, um Beweise zu erbringen, oder ob die Beweise auf andere Weise erbracht werden können. Gibt das Gericht dem Antrag statt, so bestimmt es die Art und Weise, in der die Einsichtnahme, die Abschrift oder der Auszug gewährt werden muss.

Deutschsprachige Anwälte in den Niederlanden

Wenn Sie einen Auskunftsanspruch gem. Art. 843a in den Niederlanden geltend machen wollen, helfen unsere deutschsprachigen Anwälte Ihnen gerne weiter. Es ist sehr wichtig, den Antrag gut zu begründen. Es obliegt nämlich Ihnen nachzuweisen, dass Sie die Bedingungen des Art. 843a erfüllen und dass es nicht den Anschein einer sog. „fishing expeditions“ hat. Haben Sie Fragen? Die deutschsprachigen Fachanwälte von MAAK in Amsterdam (Niederlande) stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner:

Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
Direct: +31(0)681474665
martin.kruger@maakadvocaten.nl

Martin Kruger

Martin Kruger

Martin Krüger führt als deutschsprachiger niederländischer Rechtsanwalt den German Desk von MAAK. Da Martin selbst in Heidelberg aufgewachsen ist und in den Niederlanden ausgebildet wurde, kennt er die diversen kulturellen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.