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Zwangs­vollstreckung in den Niederlanden

Zwangsvollstreckung in den Niederlanden

Sie haben ein Urteil in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erhalten und möchten es in den Niederlanden vollstrecken lassen? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen selbstverständlich möglich. Die deutschsprachigen Anwälte von MAAK Advocaten verfügen über eine große Expertise im niederländischen Vollstreckungsrecht und können Sie bei der sorgfältigen Durchführung des Prozesses in den Niederlanden beraten und unterstützen.  Ein Urteil, das auch als vollstreckbarer Titel bekannt ist, berechtigt einen Gläubiger dazu, mithilfe eines Gerichtsvollziehers die notwendigen Zwangsmaßnahmen zur Vollstreckung des Gerichtsurteils zu ergreifen. Dieser Vollstreckungstitel stellt eine Anordnung dar, um den Schuldner zu zwingen, dem Gerichtsurteil nachzukommen.

Durchsetzung einer Forderung in den Niederlanden

Wenn Sie eine Forderung gegen einen niederländischen Schuldner haben, kann diese mithilfe eines Gerichtsverfahrens durchgesetzt werden. Nach (erfolglosem) Ablauf des außergerichtlichen Inkassoverfahrens können unsere niederländischen Anwälte in Ihrem Namen Klage bei Gericht einlegen und die Zahlung der offenen Rechnungen fordern. Wenn der Schuldner innerhalb einer bestimmten Frist nicht auf die Klage reagiert und nicht bei Gericht erscheint, wird die Forderung – vorausgesetzt das Gericht erachtet sie als begründet und rechtmäßig – aufgrund eines Versäumnisurteils vom Gericht zugewiesen. Danach kann dieses Urteil an den Schuldner mithilfe eines Gerichtsvollziehers in den Niederlanden zugestellt werden.

Wie wird ein anschließendes Urteil in den Niederlanden vollstreckt?

In den Niederlanden wird die Durchsetzung oder Vollstreckung einer Entscheidung immer in Zusammenarbeit mit einem Gerichtsvollzieher durchgeführt. Vollstreckung bedeutet, dass die verurteilte Person, also der Schuldner, dem Urteil nachkommen muss. Bevor der Gerichtsvollzieher mit den Vollstreckungsmaßnahmen beginnt, wird dem Schuldner regelmäßig noch eine letzte Frist von ca. zwei Wochen gesetzt, um die (vom Gericht zugewiesene) Forderung zu begleichen. Erst wenn die Zahlung nach Fristablauf endgültig ausgeblieben ist, kann der Gerichtvollzieher die Forderung durchsetzen, indem er Zwangsmaßnahmen, die auch als Vollstreckungsmaßnahmen bezeichnen werden, ergreift. Diese Zwangsmaßnahmen können beispielsweise in der Pfändung von Gehältern, Forderungen oder Bankkonten bestehen. Außerdem gehören dazu auch öffentliche Versteigerungen sowie die Inbesitznahme von Eigentum des Schuldners. Diese sogenannten Amtshandlungen können nur von einem Gerichtsvollzieher nach dem niederländischen Gerichtsvollziehergesetz durchgeführt werden.

Wie wird ein ausländisches Urteil in den Niederlanden vollstreckt?

Haben Sie in Deutschland oder in einem anderen EU-Ausland bereits ein Gerichtsurteil und einen Titel für Ihre Forderung erhalten und ist Ihr Schuldner in den Niederlanden ansässig? Auch dieses Urteil können wir für Sie vollstrecken lassen. Bitte beachten Sie, dass wir neben dem Urteil bzw. dem Titel auch ein EU-Formblatt benötigen, das bei dem Gericht beantragt werden muss, in dem das Urteil erlassen wurde. Zudem können eine Übersetzung oder weitere gerichtliche Anträge erforderlich sein. Dies hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Sprechen Sie diesbezüglich am besten mit einem Anwalt in den Niederlanden, der Sie über die benötigen Unterlagen informieren und Sie hinsichtlich des weiteren Verfahrens beraten kann. Wenn Sie mehr über die Vollstreckung eines ausländischen Urteils in den Niederlanden erfahren möchten, schauen Sie sich gerne den dazugehörigen Blog auf unserer Website an.

Die niederländischen Fachanwälte von MAAK Advocaten haben schon viele Mandanten über die rechtlichen Vollstreckungsmöglichkeiten in den Niederlanden beraten und Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung in den Niederlanden beauftragt und hilft Ihnen mir Ihrer ganz persönlichen Fragestellung ebenfalls gerne weiter.

Anwaltskanzlei für Zwangsvollstreckung in Holland

Wenn Sie Fragen haben oder rechtlichen Beistand benötigen zur Zwangsvollstreckung in Holland, zögern Sie bitte nicht, sich an unser sachkundiges und engagiertes Team in unserer niederländischen Anwaltskanzlei zu wenden. Wir sind bestrebt, Ihnen außergewöhnliche juristische Dienstleistungen und eine persönliche Betreuung zu bieten, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Sie können uns über unsere Website, per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Unsere freundlichen und professionellen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und vereinbaren einen Beratungstermin mit einem unserer fachkundigen deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden, zum Beispiel mit einem niederländischen Anwalt für Rechtsstreitigkeiten oder einem Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden in Amsterdam. Wir freuen uns auf die Gelegenheit, Ihnen dabei zu helfen, sich in der komplexen Rechtslandschaft zurechtzufinden und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.

Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger: Deutschsprachiger niederländischer Rechtsanwalt

Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
Direkt: +31 (0)681474665
martin.kruger@maakadvocaten.nl

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