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Ein Inkassoverfahren in den Niederlanden verläuft in der Regel in drei Stufen: Mahnschreiben, Klage und Vollstreckung. Zwischen Unternehmen schuldet Ihr Schuldner ab dem Tag nach dem vereinbarten Zahlungstermin auch ohne Mahnung gesetzliche Handelszinsen (Art. 6:119a BW) und mindestens 40 € Inkassokosten (Art. 6:96 Abs. 4 BW). Die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher (deurwaarder) setzt einen vollstreckbaren Titel voraus (Art. 430 Rv).
Was ist ein Inkassoverfahren in den Niederlanden?
Ein Inkassoverfahren (incassoprocedure) in den Niederlanden ist ein rechtlich geregeltes Verfahren zur Beitreibung offener Forderungen, das außergerichtliche Mahnung, gerichtliche Klage und zwangsweise Vollstreckung umfassen kann. Das Verfahren richtet sich nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek, BW) sowie der Zivilprozessordnung (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering, Rv).
Ausgangspunkt jedes Handelsvertrags ist, dass beide Parteien ihre Pflichten erfüllen: Die eine Seite liefert Ware oder Dienstleistung, die andere begleicht die vereinbarte Vergütung. Kommt ein niederländischer Schuldner (debiteur) dieser Zahlungsverpflichtung nicht nach — ob aufgrund einer Streitigkeit, von Liquiditätsproblemen oder schlichtem Zahlungsunwillen — kann Ihr Unternehmen ein Inkassoverfahren einleiten.
In der Praxis bedeutet das: Als ausländisches Unternehmen müssen Sie keinen niederländischsprachigen Anwalt mandatieren. Unsere Anwälte bei MAAK Advocaten beraten international tätige Mandanten auf Deutsch und korrespondieren direkt mit niederländischen Schuldnern — ohne Übersetzungsumweg, was das Verfahren schneller und kosteneffizienter macht.
Wie beginnt ein Inkassoverfahren in den Niederlanden?
Der erste Schritt ist in der Regel ein formelles Mahnschreiben (aanmaning) an den Schuldner, in dem die offenstehende Hauptsumme, die aufgelaufenen gesetzlichen Zinsen und gegebenenfalls die außergerichtlichen Inkassokosten beziffert werden.
Die Forderungssumme setzt sich zusammen aus:
| Bestandteil | Grundlage |
|---|---|
| Hauptsumme (hoofdsom) | Ursprünglicher Rechnungsbetrag |
| Gesetzliche Handelszinsen (wettelijke handelsrente) | Art. 6:119a BW — vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026: 10,4 % p. a. (EZB-Satz 2,40 % plus 8 Prozentpunkte, Art. 6:120 Abs. 2 BW) |
| Außergerichtliche Inkassokosten (buitengerechtelijke incassokosten) | Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten (BIK): 15 % der ersten 2.500 €, danach degressiv, mindestens 40 €, höchstens 6.775 € (Art. 2 BIK) |
Das Mahnschreiben gibt dem Schuldner eine letzte Frist zur freiwilligen Zahlung. Die Handelszinsen laufen unabhängig vom Mahnschreiben: ab dem Tag nach dem vereinbarten Zahlungstermin oder, wenn keiner vereinbart ist, in der Regel ab 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung (Art. 6:119a Abs. 1 und 2 BW). Das kann für die Gesamtforderung erheblich sein: Bei einem offenen Betrag von 50.000 € ergeben sich bei einem (gleichbleibend angenommenen) Satz von 10,4 % für zwölf Monate rund 5.200 € Zinsen; der Satz wird jedoch halbjährlich neu festgelegt.
Ist kein fester Zahlungstermin vereinbart, gerät der Schuldner in der Regel erst in Verzug (verzuim), wenn die angemessene Frist aus einer schriftlichen Mahnung (ingebrekestelling) ungenutzt abgelaufen ist (Art. 6:82 Abs. 1 BW). Ist der Schuldner ein Verbraucher, gilt statt der Handelszinsen ab Verzug der gesetzliche Zins nach Art. 6:119 BW, seit dem 1. Januar 2026 4 % pro Jahr (Besluit vaststelling wettelijke rente). Inkassokosten können Sie von einem Verbraucher erst verlangen, nachdem Sie ihn nach Eintritt des Verzugs vergeblich aufgefordert haben, binnen 14 Tagen zu zahlen, und ihn dabei auf die Folgen der Nichtzahlung einschließlich der geforderten Inkassokosten hingewiesen haben (Art. 6:96 Abs. 6 BW). Zwingend ist die BIK-Staffel nur zugunsten von Verbrauchern; zwischen Unternehmen sind abweichende Vereinbarungen möglich (Art. 6:96 Abs. 5 BW), die Mindestpauschale von 40 € bleibt aber geschuldet (Art. 6:96 Abs. 4 BW).
Wann verjährt eine Zahlungsforderung in den Niederlanden?
Ein vertraglicher Zahlungsanspruch verjährt fünf Jahre nach Beginn des Tages, der auf seine Fälligkeit folgt (Art. 3:307 Abs. 1 BW). Die Verjährung unterbrechen (stuiten) Sie durch eine schriftliche Mahnung oder eine schriftliche Mitteilung, in der Sie sich Ihren Anspruch auf Erfüllung unmissverständlich vorbehalten (Art. 3:317 Abs. 1 BW); eine Zahlungsfrist ist dafür nicht erforderlich. Danach beginnt eine neue Frist von höchstens fünf Jahren (Art. 3:319 BW). Das Schreiben wirkt erst, wenn es den Schuldner erreicht hat (Art. 3:37 Abs. 3 BW); im Streitfall müssen Sie den Zugang nachweisen können.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Wenn der Schuldner nach dem Mahnschreiben nicht zahlt, stehen grundsätzlich drei Wege offen: das ordentliche Klageverfahren, das beschleunigte Eilverfahren (kort geding) oder eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der Höhe der Forderung, der Reaktion des Schuldners und Ihren strategischen Zielen ab.
Schritt-für-Schritt-Übersicht des niederländischen Inkassowegs:
- Mahnschreiben — Fristsetzung mit Zinsen und Kosten
- Außergerichtliche Verhandlung — Vergleich oder Zahlungsvereinbarung
- Klageerhebung (dagvaarding) — bei Forderungen bis 25.000 € in der Regel beim Kantonrichter (kantonrechter, Art. 93 Buchst. a Rv), sonst bei der Rechtbank
- Urteil — mit vollstreckbarem Titel
- Zwangsvollstreckung — durch den deurwaarder
Örtlich zuständig ist in der Regel das Gericht am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners (Art. 99 Abs. 1 Rv). Eine gesetzlich festgelegte Verfahrensdauer gibt es nicht. Ein kort geding führt in der Regel schneller zu einer vollstreckbaren Entscheidung als ein Klageverfahren.
Wann ist ein Eilverfahren (kort geding) in den Niederlanden möglich?
Ein kort geding setzt voraus, dass die Sache dringend ist und unter Abwägung der Interessen beider Parteien eine sofortige vorläufige Entscheidung erfordert (Art. 254 Abs. 1 Rv). Geldforderungen sprechen die Gerichte dort nur zurückhaltend zu, in der Regel nur, wenn die Forderung kaum ernsthaft bestritten werden kann. Die Entscheidung ist vorläufig und bindet das Gericht im Hauptsacheverfahren nicht (Art. 257 Rv). Das Eilverfahren in den Niederlanden eignet sich daher besonders für unbestrittene Zahlungsforderungen, bei denen der Schuldner schlicht nicht zahlt, ohne inhaltliche Einwände zu erheben. Ausführlich behandeln wir diesen Weg in Inkasso im Eilverfahren in den Niederlanden.
Der entscheidende Vorteil: Das Gericht entscheidet in der Regel innerhalb weniger Wochen — nicht Monate. Ein niederländisches Unternehmen, das regelmäßig mit deutschen Zulieferern handelt, hatte 2023 eine Rechnung über €120.000 bestritten, ohne jedoch konkrete Einwände zu benennen. Über ein kort geding konnte unser Team innerhalb von drei Wochen einen vollstreckbaren Titel erwirken. Unmittelbar anschließend pfändete der deurwaarder das Geschäftskonto des Schuldners — der Betrag war innerhalb von 48 Stunden transferiert.
In der Praxis bedeutet das für internationale Gläubiger: Wenn Ihr Schuldner zahlen kann, aber nicht zahlen will, ist das kort geding oft das schärfste und schnellste Instrument im niederländischen Inkassorecht.
Wie funktioniert die Zwangsvollstreckung in den Niederlanden?
Mit einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil, auch aus dem kort geding (Art. 430 Abs. 1 Rv), kann ein deurwaarder (Gerichtsvollzieher) mit der Vollstreckung (executie) beauftragt werden. Rechtskraft ist dafür nicht erforderlich: Ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil (uitvoerbaar bij voorraad) kann auch während einer Berufung vollstreckt werden (Art. 233 Abs. 1 und Art. 350 Abs. 1 Rv). Vorher muss der Titel dem Schuldner zugestellt werden (Art. 430 Abs. 3 Rv). Der deurwaarder ist befugt, bewegliches und unbewegliches Vermögen des Schuldners zu pfänden (beslag te leggen), einschließlich Bankkonten, Forderungen gegenüber Dritten und Immobilien.
Die sogenannte Vollstreckungspfändung in den Niederlanden (executoriaal beslag) ist ein starkes Druckmittel im niederländischen Inkassosystem. Ein Bankkonto pfändet der Gerichtsvollzieher, indem er der Bank eine Pfändungsurkunde zustellt (executoriaal derdenbeslag, Art. 475 Abs. 1 Rv); ein gesonderter gerichtlicher Pfändungsbeschluss wie in Deutschland ist nicht erforderlich. Laut Praxiserfahrung von MAAK Advocaten führt eine Kontopfändung in vielen Fällen innerhalb weniger Tage zur Zahlung. Schon vor dem Urteil können Sie mit Erlaubnis des Eilrichters (voorzieningenrechter) eine Sicherungspfändung (conservatoir beslag) vornehmen lassen (Art. 700 Abs. 1 Rv).
Wann kommt ein Insolvenzantrag in Betracht?
Zahlt ein Schuldner auch anderen Gläubigern nicht, können Sie beantragen, ihn für insolvent (failliet) zu erklären. Voraussetzung ist, dass er aufgehört hat zu zahlen (Art. 1 Abs. 1 Fw). Dies und, bei einem Gläubigerantrag, Ihre Forderung müssen summarisch feststehen (Art. 6 Abs. 3 Fw). Ein Urteil ist nicht erforderlich; bestreitet der Schuldner die Forderung aber mit ernsthaften Gründen, kann der Antrag scheitern. Nach ständiger Rechtsprechung muss es neben Ihrer Forderung mindestens eine Forderung eines weiteren Gläubigers geben (steunvordering, HR 24. März 2017, ECLI:NL:HR:2017:488). Örtlich zuständig ist die Rechtbank am Wohnsitz des Schuldners (Art. 2 Abs. 1 Fw). Den Antrag muss ein Anwalt einreichen (Art. 5 Abs. 1 Fw), und das Gericht behandelt ihn mit größter Eile (Art. 4 Abs. 1 Fw).
Beachten Sie: Zahlt der Schuldner, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, und wird er später doch für insolvent erklärt, kann der Insolvenzverwalter (curator) die Zahlung anfechten, weil Sie von dem Antrag wussten (Art. 47 Fw).
Ist ein Vergleich mit dem niederländischen Schuldner sinnvoll?
Ein Vergleich (schikking) kann sinnvoll sein, jedoch nur unter klar definierten Bedingungen und mit rechtlich wasserdichter Dokumentation. Eine Vergleichsvereinbarung bedeutet typischerweise, dass der Gläubiger auf einen Teil der Forderung verzichtet, wenn der Schuldner den Restbetrag sofort und vollständig zahlt.
Eine häufige Variante ist die Ratenzahlungsvereinbarung (betalingsregeling). Hier jedoch Vorsicht: Unsere Erfahrung zeigt, dass Schuldner solche Vereinbarungen in einer erheblichen Zahl der Fälle nicht oder nur unvollständig einhalten. Deshalb ist folgende Klausel in jeder Zahlungsvereinbarung unverzichtbar:
Sollte der Schuldner eine Rate nicht rechtzeitig leisten, wird die gesamte ausstehende Forderung sofort und vollständig fällig.
Diese sogenannte Verfallsklausel (opeisbaarheidsclausule) ist konform mit dem niederländischen Vertragsrecht und stellt sicher, dass Sie bei Ratenausfall umgehend ein Klageverfahren einleiten können. Weil die Raten feste Zahlungstermine haben, gerät der Schuldner bei Versäumen in der Regel ohne erneutes Mahnschreiben in Verzug (Art. 6:83 Buchst. a BW).
Für internationale Unternehmen gilt: Besser ein rechtssicher dokumentierter Teilvergleich als ein langwieriges Verfahren mit ungewissem Ausgang. Unsere Anwälte bei MAAK Advocaten beraten Sie, welche Vergleichsstrategie für Ihre konkrete Forderung am sinnvollsten ist — sprechen Sie uns an.
Welche Kosten entstehen bei einem Inkassoverfahren in den Niederlanden?
Die Kosten eines Inkassoverfahrens in den Niederlanden hängen von der Forderungshöhe, dem Verfahrensweg und dem Grad der Streitigkeit ab. Grundsätzlich gilt: Bei einem erfolgreichen Klageverfahren wird der Schuldner in der Regel zur Tragung der Prozesskosten verurteilt (proceskostenveroordeling, Art. 237 Abs. 1 Rv). Dazu gehören die Gerichtsgebühren (griffierecht, Wet griffierechten burgerlijke zaken) und ein pauschaler Beitrag zu den Anwaltskosten nach den von den Gerichten festgelegten Tarifen (liquidatietarief), der meist unter den tatsächlichen Kosten liegt.
| Verfahrensart | Typische Dauer | Kostentragung bei Erfolg |
|---|---|---|
| Außergerichtliches Inkasso | 2–6 Wochen | Schuldner trägt Inkassokosten |
| Kort geding | Wenige Wochen | Teilweise Kostenerstattung |
| Ordentliches Klageverfahren | Keine gesetzliche Dauer; abhängig vom Einzelfall | Teilweise Kostenerstattung |
| Zwangsvollstreckung | Variabel | Vollstreckungskosten zu Lasten des Schuldners |
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Häufig gestellte Fragen zum Inkassoverfahren in den Niederlanden
Brauche ich vor der Klage immer ein Mahnschreiben?
Nicht immer. Ist ein Zahlungstermin vereinbart, gerät der Schuldner mit dessen Ablauf ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, der Termin hat eine andere Bedeutung (Art. 6:83 Buchst. a BW). In der Praxis ist ein Mahnschreiben trotzdem sinnvoll, weil viele Schuldner danach zahlen.
Ab wann schuldet ein niederländisches Unternehmen Verzugszinsen?
Zwischen Unternehmen laufen die gesetzlichen Handelszinsen ab dem Tag nach dem vereinbarten Zahlungstermin, ohne Vereinbarung in der Regel ab 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung (Art. 6:119a Abs. 1 und 2 BW). Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 beträgt der Satz 10,4 % (Art. 6:120 Abs. 2 BW).
Brauche ich für das Inkassoverfahren einen niederländischen Anwalt?
Vor dem Kantonrichter, der in der Regel Forderungen bis 25.000 € entscheidet, können Sie sich selbst vertreten (Art. 79 Abs. 1 Rv, Art. 93 Buchst. a Rv). In den übrigen Sachen vor der Rechtbank besteht grundsätzlich Anwaltszwang (Art. 79 Abs. 2 Rv); als Beklagter im kort geding können Sie sich jedoch auch selbst vertreten (Art. 255 Abs. 1 Rv).
Kann ich ein deutsches Urteil in den Niederlanden vollstrecken?
Ja. Eine Entscheidung, die in Deutschland vollstreckbar ist, ist nach der Brüssel-Ia-Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 auch in den Niederlanden vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf (Art. 39). Die Vollstreckung selbst führt ein niederländischer Gerichtsvollzieher durch.
Wie hoch sind die Gerichtsgebühren in den Niederlanden?
Sie richten sich nach dem Streitwert und danach, ob Sie eine natürliche Person oder ein Unternehmen sind. Für Unternehmen reichen sie 2026 von 139 € (Kantonsache bis 500 €) bis 10.487 € (Forderungen über 1 Mio. € vor der Rechtbank), so die Anlage zur Wet griffierechten burgerlijke zaken in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung.
Primärquellen
- Burgerlijk Wetboek Buch 3: Art. 3:37, 3:307, 3:317 und 3:319
- Burgerlijk Wetboek Buch 6: Art. 6:82, 6:83, 6:119, 6:96, 6:119a und 6:120
- Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering: Art. 79, 93, 99, 233, 237, 254, 257, 350, 430, 475 und 700
- Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten, Art. 2
- Faillissementswet: Art. 1, 2, 4, 5, 6 und 47
- Besluit vaststelling wettelijke rente (Fassung ab 1. Januar 2026)
- HR 24. März 2017, ECLI:NL:HR:2017:488 (steunvordering)
- Wet griffierechten burgerlijke zaken, Anlage (Fassung ab 1. Januar 2026)
- Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia), Art. 39