Was versteht man unter einem Werkvertrag?
Ein Werkvertrag nach niederländischem Recht ist ein privatrechtlicher Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, in der sich eine Partei, der Auftragnehmer, gegenüber einer anderen Partei, dem Auftraggeber verpflichtet, ein Werk materieller Art zu schaffen und zu liefern und zwar gegen einen vom Auftraggeber zu zahlendem Betrag.
Der Ort des WerkVertrags im Zivilgesetzbuch
Das niederländische Gesetzbuch regelt das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Zwischen den Parteien kann jedoch auch von gesetzlichen Vorschriften abgewichen werden, solange es sich hierbei nicht um zwingendes Recht handelt. Ein Beispiel für zwingende Rechtsvorschriften sind die Bestimmungen über die Auftragsvergabe für den Bau einer Wohnung, die von einer natürlichen Person in Auftrag gegeben wird, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens handelt und demnach Verbraucher ist. Da das niederländische Recht diesbezüglich verbraucherschützende Vorschriften enthält darf von diesen nicht abgewichen werden. Kontaktieren Sie für die Ausarbeitung Ihres Werkvertrages oder andere rechtliche Fragen zum Thema, gerne unsere Fachanwälte für Vertragsrecht von MAAK Advocaten, die Sie bei der Erstellung oder Änderung eines Werkvertrages gerne unterstützen.
Beendigung eines Werkvertrags in den Niederlanden
Darüber hinaus gibt es in den Niederlanden besondere Regelungen für die Beendigung des Werkvertrages und die sich daraus ergebenden Folgen. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können den Vertrag vor dem festgesetzten Zeitpunkt durch ein niederländisches Gericht auflösen lassen, wenn anzunehmen ist, dass die andere Partei ihren Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird. Im Falle einer Kündigung seitens des Auftraggebers ist es jedoch möglich, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer entschädigen muss.
Streitigkeiten bei der Erfüllung von Werkverträgen
Aus unserer Praxis wissen wir, dass bei der Ausführung des Auftrags verschiedene Probleme auftreten können. Aber wann ist eine Lieferung als nicht ordnungsgemäß zu bezeichnen? Ist es möglich, die Zahlung im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung auszusetzen? Müssen zusätzliche Arbeiten bezahlt werden, auch wenn sie nicht vereinbart worden sind? Bei Fragen rund um das Thema Werkvertrag stehen Ihnen unsere deutschsprachigen Fachanwälte für Vertragsrecht in Amsterdam gerne zur Verfügung, nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt auf.
Unter zusätzlicher Arbeit versteht man grundsätzlich Tätigkeiten des Auftragnehmers, die über seine Verpflichtung zur Ausführung und Lieferung der vereinbarten Arbeit hinausgehen. Für diese zusätzlichen Arbeiten verlangt der Auftragnehmer dann regelmäßig eine zusätzliche Zahlung welche die vereinbarte Vergütung übersteigt. Oftmals steht dann die Frage im Raum ob diese zusätzlichen Tätigkeiten notwendig waren und der Auftraggeber den höheren Betrag tatsächlich zu zahlen hat. Im gegensätzlichen Fall, sprich wenn für den Auftragnehmer weniger Arbeit anfällt, handelt es sich allerdings um ein nicht ausgeführtes Geschäft, welches jedoch zwischen den Parteien vereinbart wurde und im Vertragspreis enthalten ist.
Kosten Mehrarbeit Werkvertrag
Das niederländische Recht regelt, dass eine zusätzliche Entschädigung für Mehrarbeit gefordert werden kann, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig über die Notwendigkeit einer Preiserhöhung informiert hat. Diese Pflicht entfällt, wenn der Auftraggeber die Preiserhöhung von sich aus hätte erkennen müssen. Der Sinn und Zweck hinter dieser Bestimmung: dem Auftraggeber soll, hinsichtlich der zusätzlichen Tätigkeiten, die Möglichkeit eingeräumt werden, zu überlegen und selbst zu entscheiden, ob er diese ausführen lassen möchte oder nicht. Bei dieser Vorschrift handelt es sich zudem um zwingendes Recht, von der auch vertraglich nicht abgewichen werden darf.
Vergütung im Werkvertragsrecht
Auch in den Niederlanden wird hinsichtlich der Vergütung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer häufig ein Festpreis festgelegt. Dieser muss aber nicht zwingend für alle Bestandteile gelten, die der Auftragnehmer verarbeitet. Dies liegt daran, dass zu Beginn der Tätigkeit häufig noch nicht abschließend gesagt werden kann, wie hoch die Kosten ausfallen werden. Zwischen den Parteien wird dann grundsätzlich ein Kostenvoranaschlag vereinbart, der jedoch nicht unverhältnismäßig sein darf. Grundsätzlich gilt jedoch auch bei der Vereinbarung eines Festpreises, dass alle weiteren Änderungen mit dem Auftraggeber besprochen werden müssen, damit eine zusätzliche Vergütung verlangt werden kann.
Rechtsanwalt für Werkvertrag nach niederländischem Recht
Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in den Niederlanden sind unter anderem spezialisiert im Vertragsrecht und helfen Ihnen bei der Erstellung eines Werkvertrages – auch in grenzüberschreitenden Fällen – selbstverständlich gerne weiter.
Kontaktieren Sie bei Fragen zu Werkverträgen die deutschsprachigen Fachanwälte in Amsterdam. MAAK Advocaten hilft Ihnen gerne weiter.
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