Selektive Vertriebssysteme und die Kündigung einer Vertriebsvereinbarung
Selektive Vertriebssysteme, die den Verkauf über nicht autorisierte Online-Marktplätze wie Amazon verbieten, verstoßen in den Niederlanden nicht gegen europäisches Wettbewerbsrecht — vorausgesetzt, das System erfüllt die vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Metro-Kriterien. Dies gilt nach dem Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichts vom 14. Juli 2020 (ECLI:NL:GHAMS:2020:2004) unabhängig davon, ob es sich bei den vertriebenen Produkten um Luxusgüter […]