Zum Inhalt springen

Redlichkeit und Billigkeit

Grundsatz von der Redlichkeit und Billigkeit in den Niederlanden

Der Grundsatz von Redlichkeit und Billigkeit kann sich im niederländischen Vertragsrecht in vielerlei Hinsicht auswirken und ist insbesondere bei der Auslegung von Verträgen zu beachten. Haben Sie Fragen zu einem Ihrer Verträge, eine Diskussion mit einer Vertragspartei oder sind sich bei der Auslegung einer Klausel unsicher? Unsere deutschsprachigen Fachanwälte für Vertragsrecht in den Niederlanden (Amsterdam) helfen Ihnen bei der Überprüfung und Erstellung von Verträgen nach niederländischem Recht gerne weiter.

Redlichkeit und Billigkeit nach niederländischem Recht

Der Grundsatz von Redlichkeit und Billigkeit ist im niederländischen Recht in Artikel 6:2 BW (Burgerlijk Wetboek -niederländisches BGB) verankert und beschäftigt niederländische Anwälte regelmäßig. Der Grundsatz von Redlichkeit und Billigkeit hat im niederländischen Vertragsrecht mehrere Funktionen. Danach sollen sich die Parteien eines Schuldverhältnisses gemäß dem verhalten, was von der Verkehrsanschauung als angemessen und billig angesehen wird. Zudem gilt, dass eine vertragliche Klausel nicht anwendbar sein kann, wenn sie einer Partei, aufgrund des Grundsatzes von Redlichkeit und Billigkeit, unter den jeweiligen Umständen unzumutbar wäre. Unsere deutschsprachigen niederländischen Anwälte beraten unsere Mandanten diesbezüglich regelmäßig.

Nach niederländischem Recht müssen alle Verträge in Übereinstimmung mit diesem Grundsatz ausgelegt werden. Darüber hinaus kommt diesem Grundsatz aber auch eine ergänzende Funktion zu, da sich aus dem Grundsatz auch zusätzliche Rechte und Pflichten für die Parteien ergeben können, die von den Parteien vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart worden sind. Dies ist in Artikel 6:248 BW geregelt. Verträge können daher auch solche Rechtswirkungen haben, die sich nach Art des Vertrages aus Gesetz, der Verkehrssitte oder den Anforderungen von Redlichkeit und Billigkeit ergeben.

Eine weitere Funktion dieses Grundsatzes von Redlichkeit und Billigkeit liegt in der sogenannten abweichenden oder einschränkenden Funktion. Nach niederländischem Recht können selbst ausdrückliche Vertragsbestimmungen aufgehoben werden, wenn ihre Durchsetzung unter den gegebenen Umständen unzumutbar wäre. Eine solche Anwendung gilt allerdings als Ausnahmefall.

Unsere niederländischen Anwälte beraten regelmäßig in Fällen, in denen die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung unmöglich geworden ist. Der Grundsatz von Redlichkeit und Billigkeit kann auch in solchen Fällen von Bedeutung sein und möglicherweise sogar die Befreiung des Schuldners von der Erbringung der Leistung vorsehen.

Grundsatz von Treu und Glauben in den Niederlanden

Der Grundsatz von Treu und Glauben beschäftigt niederländische Anwälte und die Rechtsprechung regelmäßig. Im niederländischen Vertragsrecht handelt jemand „in gutem Glauben“ wenn er in Übereinstimmung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben, also redlich und anständig handelt. Die Prüfung von Treu und Glauben gemäß Artikel 3:11 BW setzt voraus, dass eine Partei die relevanten Umstände des Falles nicht kannte, sondern auch, dass diese Partei sie nicht hätte kennen müssen. Daraus ergibt sich, dass eine Partei zur Nachforschung und Prüfung verpflichtet sein könnte, sollte sie an den gegebenen Umständen guten Grund zu Zweifel haben. Bevor sich eine Partei auf Treu und Glauben beruft, ist es daher ratsam die Rechtslage durch einen niederländischen Anwalt prüfen zu lassen.

Eine Person handelt daher nicht in gutem Glauben, wenn sie die Umstände, von denen ihr guter Glaube abhängt, kannte oder hätte kennen müssen. Hierbei müssen nach niederländischem Recht jedoch auch allgemeine Rechtsgrundätze sowie maßgeblich

soziale und persönliche Interessen, die in der gegebenen Situation eine Rolle spielen könnten, berücksichtigt werden.

Deutschsprachiger Anwalt spezialisiert auf Fragen der Redlichkeit und Billigkeit

Benötigen Sie einen deutschsprachigen Anwalt in den Niederlanden, der Ihren Vertrag überprüft, Sie hinsichtlich möglicher vertraglicher Änderungen oder Anpassungen berät oder bei einer Diskussion mit einer anderen Vertragspartei unterstützt?

Kontaktieren Sie bei Fragen zu (grenzüberschreitenden) Verträgen gerne die deutschsprachigen Rechtsanwälte von MAAK Advocaten in Amsterdam. Unsere niederländischen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon: +31 20 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl