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Partnerschafts­vereinbarung in den Niederlanden

Partnerschaftsvereinbarung in den Niederlanden

Das niederländische Gesellschaftsrecht ist in vielerlei Hinsicht mit dem deutschen Gesellschaftsrecht vergleichbar. Die deutsche GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ähnelt in den Niederlanden der sogenannten maatschap und stellt ebenfalls eine Personengesellschaft dar. In diesem Blog informieren wir Sie über die Möglichkeit eine solche Partnerschaftsvereinbarung in den Niederlanden einzugehen. Bitte beachten Sie, dass die maatschap rechtlich gesehen nicht vollständig mit der deutschen GbR übereinstimmt. Es ist daher ratsam, sich auch bei der Gründung einer maatschap von einem Anwalt spezialisiert auf Gesellschaftsrecht beraten zu lassen.

Niederländische Partnerschaftsvereinbarung

Die sogenannte Partnerschaft (maatschap) und die Kooperation (samenwerking, vennootschap onder firma) sind Zusammenarbeitsformen von Unternehmen bzw. Unternehmern. Die Mitglieder bzw. Partner sind bei beiden Formen auch unabhängig voneinander tätig; sie haben aber zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks eine zusätzliche Unternehmensform gegründet.

Was bedeutet eine Partnerschaft (maatschap) in den Niederlanden?

Unter der Partnerschaft in den Niederlanden versteht man die Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Auf diese Weise können die Partner unabhängig voneinander tätig sein, aber trotzdem gemeinsam einen Zweck verfolgen und diesbezüglich Entscheidungen treffen – genauso wie bei der deutschen GbR. Partnerschaften sind insbesondere in unabhängigen Berufen wie Hausärzten, Notaren, Rechtsanwälten und Beratern üblich. Durch die Partnerschaft können sie sich beispielsweise die Kosten für ein jeweilige Projekt teilen.

Es ist üblich, dass die Partner einer maatschap einen Vertrag abschließen, die sogenannte Partnerschaftsvereinbarung, in der u.a. Kosten für das jeweilige Projekt sowie die Tätigkeiten der einzelnen Partner bzw. Mitglieder geregelt sind.  Wie viel Einfluss die gemeinsame Partnerschaft auf jeden einzelnen Partner hat, hängt von der jeweiligen Partnerschaft und den zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen ab. Im niederländischen Gesetzbuch ist lediglich festgelegt, dass jeder der Partner etwas zum gemeinsamen Projekt beiträgt und an eventuellen Gewinnen beteiligt wird.

Muss eine Partnerschaft im Handelsregister eingetragen werden?

Grundsätzlich muss eine Partnerschaft in den Niederlanden nicht in das Handelsregister eintragen werden, da an diese soweit keine weiteren Voraussetzungen geknüpft sind. Vielmehr können sich Personen einfach zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Die Vorschriften zur maatschap finden dann bereits Anwendung. Tatsächlich muss eine Partnerschaft erst dann bei der Handelskammer registriert werden, wenn sie auch veröffentlicht wird. Solange dies nicht geschieht, kann sie auch durch eine mündliche Vereinbarung zwischen den Partnern festgelegt werden. Es ist jedoch ratsam, die Vereinbarungen zur Partnerschaft schriftlich zu treffen, um späteren Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen. Dies kann durch eine private oder durch notarielle Urkunde erfolgen. Die Vereinbarungen werden von den Partnern gemeinsam festgelegt, insbesondere um zu vereinbaren, inwiefern die Partner aufeinander Einfluss haben. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden können Sie bei der Erstellung einer Partnerschaftsvereinbarung gerne unterstützen und Sie bei der Gründung der maatschap in den Niederlanden beraten.  

Unterschied zwischen Partnerschaft und Kooperation in den Niederlanden

Obwohl es sich in beiden Fällen um die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer handelt, die bestimmte Kosten oder Ziele miteinander teilen, gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen den beiden Formen: die Kooperation (VOF) ist im Gegensatz zur maatschap eine privatrechtliche Unternehmensform. Die Partnerschaft selbst hat nämlich keine eigene Rechtspersönlichkeit. Bei der Partnerschaft kann daher zwar alles schriftlich vereinbart werden, wenn aber die Vereinbarungen nicht eingehalten werden, sind alle Partner dafür zusammen verantwortlich. Bei einer Kooperationsvereinbarung (VOF) ist jedes Mitglied eigenverantwortlich und kann daher sogar direkter Konkurrent des jeweils anderen sein. Sie ist weitestgehend mit der deutschen OHG vergleichbar. Aus diesem Grund kommen Partnerschaften häufiger bei kleineren Zusammenschlüssen vor, um das Haftungsrisiko so verringern zu können. Für mehr Informationen zu der Kooperationsvereinbarung und der niederländischen VOF schauen Sie sich gerne unseren Blog zu Kooperationsvereinbarungen in den Niederlanden an.  

Kündigung einer Partnerschaftsvereinbarung

Die Kündigung einer Partnerschaftsvereinbarung in den Niederlanden kann sowohl gesetzlichen als auch vertraglichen Regelungen unterliegen. Bitte lassen Sie sich darüber von einem niederländischen Anwalt für Vertragsrecht gut informieren. In einigen Fällen kann zusätzlich zur Kündigung eine Entschädigung zu zahlen sein, oder eine Beendigung ist möglicherweise nicht rechtsgültig. Darüber sollten Sie von einem niederländischen Anwalt für Vertragsrecht gut informiert sein.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Partnerschaftsvereinbarungen

Haben Sie Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zur Gründung einer Partnerschaftsvereinbarung in den Niederlanden? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte helfen Ihnen bei der Partnerschaftsvereinbarung in den Niederlanden gerne weiter.

MAAK Advocaten – niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Remko Roosjen | Anwalt für Vertragsrecht