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Management­vereinbarung in den niederlanden

Die Managementvereinbarung mit einem niederländischen Handelspartner

Die Praxis zeigt, dass der Abschluss von einer Managementvereinbarung in den Niederlanden sehr beliebt ist. Die Entscheidung, Arbeit auf der Grundlage einer Managementvereinbarung durchzuführen hat das Ziel, sowohl Unabhängigkeit als auch Flexibilität zu fördern. Zudem sind Managementverträge aus steuerlicher Sicht sehr günstig. Im Folgenden informiert Sie unser niederländischer Anwalt für Gesellschaftsrecht über die wichtigsten Merkmale einer Managementvereinbarung und erklären Ihnen, worauf Sie im Hinblick auf den Abschluss eines Managementvertrages achten sollten. 

Was ist eine Managementvereinbarung in den Niederlanden?

Eine Managementvereinbarung in den Niederlanden ist eine Vereinbarung, in der zwischen einem Unternehmen – auch als Betriebsgesellschaft bezeichnet – und einem Geschäftsführer, Hauptgesellschafter oder Manager festgelegt werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass der Geschäftsführer, der Hauptgesellschafter oder der Manager von einer Management-BV Gebrauch machen. Bei dieser Konstruktion wird der Geschäftsführer, Hauptgesellschafter oder Manager über die Management-BV eingestellt, um Arbeiten für die Betriebsgesellschaft auszuführen. Die jeweiligen Aufgaben sollten detailliert mit in den Vertrag aufgenommen werden. Das Management wird dann selbstständig mit der Durchführung der im Vertrag genannten Aufgaben beauftragt. 

Der Managementvertrag ist im niederländischen Gesetzbuch nicht ausdrücklich geregelt. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Managementvereinbarung in den Niederlanden um einen Dienstvertrag handelt. Die Gesetzesartikel über den Dienstvertrag stellen weitgehend kein zwingendes Recht dar, und sind daher abdingbar. Es besteht bei der Gestaltung der Vertragsbestimmungen daher eine große Freiheit, wodurch die Erstellung und Gestaltung eines Managementvertrags sehr flexibel ist. Die Ausarbeitung einer Managementvereinbarung in den Niederlanden ist daher maßgeschneidert. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie beim Abschluss eines Managementvertrages die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Die Anwälte von MAAK Advocaten sind u.a. spezialisiert im Vertragsrecht und können Sie bei der Gestaltung Ihres Managementvertrages bestens unterstützen.

Wichtige Klauseln in einer Managementvereinbarung

Es ist wichtig, dass ein Managementvertrag aus juristischer Sicht kein Arbeitsvertrag ist. Sollte dies dennoch der Fall sein, gilt für den Managementvertrag das niederländische Arbeitsrecht. Dies bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Regelungen zum Kündigungs-, Urlaubs- und Krankheitsschutz für den Managementvertrag gelten. Darüber hinaus unterliegt die Qualifizierung eines Managementvertrags als verdeckter Arbeitsvertrag steuerlichen Konsequenzen. Es ist daher wichtig, den Managementvertrag klar vom Arbeitsvertrag zu trennen.

Um zu dem Schluss kommen zu können, dass es sich beim Managementvertrag nicht um einen Arbeitsvertrag sondern um einen Dienstvertrag handelt kommt es vor allem darauf an, ob zwischen den Parteien ein Autoritätsverhältnis besteht.

In der Praxis führt dies jedoch zu vielen Diskussionen. Wichtig ist die Absicht der Parteien beim Abschluss der Managementvereinbarung und die Art und Weise, wie diese umgesetzt wird. Relevante Aspekte sind z.B., ob der Auftragnehmer eigenes Material verwendet, ob der Auftragnehmer während Krankheit und Urlaub weiterhin bezahlt wird, ob der Auftragnehmer ein unternehmerisches Risiko trägt und ob der Auftragnehmer Arbeiten für mehrere Auftraggeber ausführt.

Fachanwälte in den Niederlanden für Gesellschaftsrecht

Ein Managementvertrag kann für Ihr Unternehmen in mehrfacher Hinsicht vorteilhaft sein. Bei der Erstellung der Managementvereinbarung ist es wichtig, dass kein Zweifel daran bestehen kann, dass es sich um eine Managementvereinbarung handelt. Da die Erstellung eines Managementvertrages eine individuelle Anpassung erfordert, raten wir Ihnen immer, einen Anwalt hinzuzuziehen. MAAK Advocaten verfügt über erfahrene Anwälte sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Vertrags- und Haftungsrecht. Diese Juristen sind Spezialisten, die Sie bei der Ausarbeitung eines Managementvertrags unterstützen oder bereits abgeschlossene Verträge analysieren können.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Managementvereinbarungen

Haben Sie Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zu einem Managementvertrag? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen bei der Kooperationsvereinbarung gerne weiter.

MAAK Advocaten – niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl