Jacco Bruinsma
Anwalt für Haftungsrecht in den Niederlanden
Unserer Anwalt für Haftungsrecht in den Niederlanden Jacco Bruinsma hat eine starke Bindung an Deutschland. Als Haftungsrecht Anwalt in den Niederlanden kennt er die Kultur und die Unterschiede zwischen den Niederlanden und Deutschland. Jacco verfügt über umfangreiche Erfahrung für deutsche Kunden in den Niederlanden. Sowohl für die Beratung bei Verträgen oder Gerichtsverfahren in den Niederanden in Handelsstreitigkeiten. Mitdenken und aktiv nach einer Lösung suchen ist eine der Qualitäten von Jacco als Rechtsanwalt in den Niederlanden. Kontaktieren Sie unseren erfahrenen Rechtsanwalt Jacco Bruinsma. Wir haben das Wissen und die Erfahrung, die Sie suchen. Wir sind im Vertragsrecht, im Haftungsrecht und im Verfahrensrecht zu Hause.
Haftungsrecht Anwalt in den Niederlanden
Im Handelsrecht in den Niederlanden regeln Verträge die Rechte und Pflichten von Parteien – z. B. Informationspflichten, Kündigung, Laufzeit und Fälligkeit von Prämien. Durch die komplexen rechtlichen Regelungen und Ansprüche bei der Beweissammlung ist hier meist eine anwaltliche Beratung erforderlich. Als spezialisierter Anwalt für Haftungsrecht in den Niederlanden kennt Jacco Bruinsma die Gesetzeslage und schätzt rechtsverbindlich ein, ob ein Anspruch und Erfolgschancen bestehen.
Als international ausgerichtete Anwaltskanzlei verfügt MAAK über ein großes Netzwerk in Deutschland und Jacco ist auch in Deutschland häufig anzutreffen. Jacco hat als Anwalt für Haftungsrecht in den Niederlanden langjährige Erfahrung bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen sowie der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer (insbesondere Deutscher) Urteile und Titel.
Jacco spricht Deutsch, niederländisch und Englisch.
Bei Fragen steht Ihnen der deutschsprachige Anwalt Jacco Bruinsma gerne telefonisch unter +31 (0)20 – 210 31 38 oder via Email : jacco.bruinsma@maakadvocaten.nl zur Verfügung
Jacco Bruinsma hat als Spezialist die folgenden Rechtsgebiete in das Rechtsgebietsregister der niederländischen Rechtsanwaltskammer eingetragen:
– Schuldrecht
Aufgrund dieser Eintragung ist er verpflichtet pro Kalenderjahr zehn Fortbildungspunkte pro Rechtsgebiet zu erwerben.
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